07.12.2023 - 3.2 Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt an Schulen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Graf stellt die vorliegende Anfrage nochmals mündlich vor.

 

Frau Speckman trägt vor, dass jede Schule die Aufgabe habe, ein eigenes Schutz-konzept zu erstellen, jedoch ohne zeitliche Vorgaben des Gesetzgebers. Das Er-gebnis der einzelnen Schutzkonzepte werde bei der jährlichen Schulkonferenz thematisiert. Die Schulen haben die Möglichkeit, mit verschiedenen Partnern aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich zusammenzuarbeiten. Es läge bislang keine Statistik darüber vor, welche Schule bereits ein Schutzkonzept entwickelt habe und welche nicht.

 

Frau Pott ergänzt, dass es seitens der Oberen Schulaufsichtsbehörde keine aus-führlicheren Informationen gebe.

 

Frau Graf reichen die Ausführungen der Verwaltung nicht aus. Nach ihrem Kennt-nisstand seien nicht alle Schulen aktuell dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln. Sie erwarte zur nächsten Sitzung des SAS eine ausführliche Antwort auf die gestellten Fragen.

 

Frau Speckmann betont, dass die Grundschulen dieses Thema sehr ernst nehmen und ausnahmslos alle Schulen ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten. Lediglich der Zeitpunkt der Fertigstellung sei nicht konkretisiert. In den Schulleiterdienstbe-sprechungen befasse man sich regelmäßig mit dem Thema und Beratungen durch Schulpsychologen spielten eine wesentliche Rolle bei der Erarbeitung.

 

Herr Mechnich stellt die Frage, ob in diesem Zusammenhang mit Einsparungen ge-rechnet werden müsse.

 

Frau Soddemann hebt hervor, dass der präventive Kinderschutz bei der Stadt Ha-gen eine sehr hohe Priorität genieße. Einsparungen sollen in diesem Bereich mög-lichst vermieden werden. Die aktuellen Angebote aus dem Kinder- und Jugendhil-febereich können in der nächsten Sitzung gerne vorgestellt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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