28.11.2023 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

TOP I.5.1 und I.5.2 werden zusammen beraten.

 

Frau Selter stellt die Historie vor. Der Naturschutzbeirat hat sich in seinen Sitzungen vom 20.08.2020 (Vorlage 0642/2023) und vom 04.12.2020 (Vorlage 0851/2020) bereits mit dem Thema beschäftigt. Im Juni 2022 hat der Naturschutzbeirat seine Stellungnahme an die untere Naturschutzbehörde abgegeben.

 

In dieser aktuellen Vorlage gehe es nur um eine Anpassung des Geltungsbereichs für den Anschluss des Plangebietes an die Grundschötteler Straße sowie um die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet.

Reduzieren

Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 26.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 26.10.2023 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.

 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage