17.10.2023 - 6.1 Vorstellung der Pläne zum wasserrechtlichen Ver...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Hieke, KONSTA Planungsgesellschaft mbH, stellt anhand der Präsentation (s. Anhang), die geplante Offenlegung des Ölmühlenbachs vor. Im Rahmen der Besprechungen zur zukünftigen Bebauung des Gewerbegebietes des ehemaligen Magnesita-Geländes nach Abbruch wurde vereinbart, dass ein Teil des verrohrten Ölmühlenbachs auf der Gewerbefläche offenzulegen sei. Aufgrund der Topographie werde sich der Abschnitt wie ein „Gebirgsbach“ mit 4 Sohlschwellen darstellen. Für das Verfahren ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die Antragsunterlagen werden erstellt; im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werde auch der Naturschutzbeirat beteiligt. Die Vorstellung in der Sitzung diene der frühzeitigen Information des Naturschutzbeirats. Gegenstand der aktuellen Planung sei der Bereich, der von der Fa. Hagedorn entwickelt werde; in einem zukünftigen zweiten Schritt werde der Abschnitt des Ölmühlenbachs auf der benachbarten anderen Fläche eines anderen Eigentümers offengelegt.

 

Frau Klatte fragt nach dem ursprünglichen Bachverlauf. Herr Hieke antwortet, er sei auf historischen Karten zu entnehmen. Frau Klatte vermutet, die Verlegung in das alte Bachbett sei eh nicht möglich in diesem Gewerbegebiet. Aus Sicht von Herrn Hieke sei der gewählte Bereich der geeignetste dort.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, ob die Wasserbehörde bereits eingeschaltet wurde und wie die Belange der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt seien. Herr Hieke antwortet, von Beginn der Planung an sei die untere Wasserbehörde beteiligt und mit ihr die Trassierung und Höhenentwicklung bei der Variantenbetrachtung abgestimmt. Ebenfalls erfolgte eine Abstimmung mit dem WBH, der anschließend das Gewässer übernimmt. Die Uferbereiche werden bepflanzt und es werde eine Bodensubstanz aus natürlichen Baustoffen geben. Für die Anlage eines mäandrierenden Bachverlaufes würde es einer wesentlichen größeren Fläche bedürfen.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt nach der maximalen Fließgeschwindigkeit. Herr Hieke meldet nach der Sitzung die folgenden Werte: HQ100= 5,11m³/s, Fließgeschwindigkeit: 2,9 m/s.

 

Herr Welzel fragt, ob zur Herstellung der Durchgängigkeit des Ölmühlenbachs weitere Maßnahmen auch westlich der Dolomitstraße geplant seien. Herr Gockel antwortet, wenn zukünftig Bauwerke/Durchlässe unterhaltungsbedürftig seien, würden Diskussionen bzgl. Maßnahmen zur Verbesserung entstehen. Es sei aber nicht Gegenstand der aktuellen Planung.

 

Herr Reh fragt, ob ein naturnaher Ausbau möglich sei. Herr Hieke erläutert, dass sich ein mäandrierende Fließbewegung durch die geänderte Anlage der Steine in den Sohlschwellen einstelle. Die Sohlbreite betrage 3 Meter. Aus seiner Sicht sei es besser, durch eine breite Sohle und steilere Böschungen dem Bach Spielraum für eine Eigendynamik zu geben.

 

Frau Kumbruch bestätigt, dass ein natürliches Gewässer mit einem starken Gefälle in Fließrichtung geraderunter fließe. Eine Mäandrierung entstehe nur bei einem Gewässerlauf mit geringem Gefälle. Es sei daher auch natürlich, dass dieser Bach gerade geführt werde, technisch gehe es auch nicht anders.

 

Frau Selter dankt Herrn Hieke für die Präsentation.

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Anlagen

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