05.09.2023 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfragen Herr Dr. Dr. Hülsbusch:

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch stellt fest, dass in diesem Jahr viele Befreiungen für die Umsiedlung und Beseitigung von Hornissen ergangen sind. Er fragt, ob sich die Population der Hornissen dermaßen erholt habe, dass so viele Befreiungen erteilt wurden oder ob es einen anderen Grund gebe.

 

Herr Gockel bestätigt die Wahrnehmung von Herrn Dr. Dr. Hülsbusch und erläutert, dass es sich um ein gutes Hornissenjahr handle, so dass auch suboptimale Standorte besiedelt werden. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolge auch in Abstimmung mit der Expertise von Fachleuten in der Kaskade Möglichkeiten der Erhaltung – Umsiedlung – Beseitigung. Herr Welzel und Frau Stiller-Ludwig bestätigen ebenfalls die Zunahme der Hornissen.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch fragt nach dem Pflegekonzept der Fläche im Naturschutzgebiet „Lange Bäume“, die nach dem kurzen Beweidungsdurchgang mit Schafen anschließend gemäht wurde. Herr Gockel erläutert, dass nach der Beweidung ein Putzschnitt durchgeführt wurde.

 

 

Anfragen Herr Borgmeier:

 

Herr Borgmeier trägt die Anfrage eines Bürgers vor, die er erhalten hat: Im Bereich der Weidekampstraße sind Bautätigkeiten durchgeführt worden, bei der ebenfalls Gehölze entfernt wurden. Diese Gehölzschnittmaßnahme ist wohl in der Zeit vom 10.07. bis 21.07.2023 durchgeführt worden. Bestehen Genehmigungen für die Fällung der stadtbild-prägenden Eiche und der Rodung eines großen Gehölzstreifens?

 

Die Beantwortung erfolgt im Nachgang.

 

 

Herr Borgmeier fragt, ob der Naturschutzbeirat über alle Gehölzfällungen informiert werde. Er verweist auf die Gehölzschnittmaßnahme von Straßen.nrw im Bereich des Pendlerparkplatzes Hagen-Süd und fragt nach der Genehmigung.

 

Herr Gockel erläutert, Straßen.nrw und die Bahn haben gewisse Sonderrechte für die Herstellung der Verkehrssicherheit entlang von Straßen und Gleisen. Nicht alle Gehölzschnittmaßnahmen werden im Naturschutzbeirat behandelt, die Beteiligung erfolge bei erforderlichen Befreiungstatbeständen. Die Schnittmaßnahme im Bereich des Pendlerparkplatzes werde sich die untere Naturschutzbehörde ansehen. Es liege ein Antrag auf Gehölzentfernung für den Transport von Windenergieanlagen-Rotorblättern auf die nördlich gelegene Montagefläche, zu dem auch Frau Selter beteiligt wurde.

 

 

Anfrage Herr Reh:

 

Herr Reh fragt nach dem aktuellen Verfahrensstand bzgl. der beiden Linden an der Fleyer Straße. Herr Gockel antwortet, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Ergebnis erzielt wurde.

 

 

Anfragen Frau Kuschel-Eisermann:

 

Frau Kuschel-Eisermann trägt die Anfragen von Frau Stiller-Ludwig und von ihr zum Thema des Presseartikels zum Haßleyer Steinbruch vor.

 

Anfragen von Frau Stiller-Ludwig:

Die Stadt will den Wanderweg am Steinbruch Hassley an die Fa. Lhoist verkaufen. Fragen:

1.  Ist sie im Besitz von Flächen, auf denen der Weg nach einer Verlegung zukünftig verlaufen soll? Wo soll das sein?

2.  Verfügt die Stadt über den Wanderweg hinaus über weitere städtische Parzel              len in Steinbruchnähe?

3.  Mit dem Verkauf des Wanderweges an die Fa. Lhoist setzt die Stadt Hagen ein positives Signal zu einer möglichen Erweiterung des Steinbruchs. Wie soll sichergestellt werden, dass das damit verfolgte Ziel des Fächenerwerbs im Lennetal auch tatsächlich zustande kommt und am Ende nicht bloß der Wanderweg am Steinbruch ins Eigentum von Lhoist übergeht?

4.  Die Verwaltung möge an Hand von Karten und Luftbildern plausibel darstellen, auf welche Fläche sich eine potentielle Steinbrucherweiterung gem. Regionalplanänderung erstrecken könnte.

5.  Werden davon auch Grundstücke und Parzellen berührt, die jetzt schon als Ausgleichs- und Ersatzflächen für den vorhandenen Steinbruch genutzt werden oder vorgesehen sind? Wenn ja, sind auch diese Flächen darzustellen.

 

Anfragen von Frau Kuschel-Eisermann:

1.  Welche Flächen sollen der Firma Lhoist Rheinkalk GmbH für Ausgleich und Ersatz nahe Holthausen zur Verfügung gestellt werden?

2.  Was heißt in diesem Fall „zur Verfügung stellen“? Verkauf?

3.  Was für Maßnahmen fallen hier unter Ausgleich und Ersatz?

4.  Auf dem Plan in der Presse war zu sehen, dass auch die Wegeverbindung am oberen Rand über dem Wald von Holthausen mit wegfallen soll, wenn der Steinbruch erweitert werden soll. Wird dieser Weg dann auch an Rheinkalk veräußert?

5.  Wenn ja, wie soll für diesen Weg Ersatz geschaffen werden?

6.  Falls, wie ich vermute, die Flächen gegenüber von Holthausen gemeint sind, was ist mit dem Gelände des Schützenheims und dem Igeldorn?

 

 

Die Beantwortung erfolgt im Nachgang.

 

 

Frau Kuschel-Eisermann fragt, ob es möglich sei, die Sitzungen wechselseitig auch im Rathaus Hohenlimburg stattfinden zu lassen. Es sei wünschenswert, da in Hohenlimburg die Presse bei den Sitzungen anwesend sei.

 

Frau Müller und Herr Gockel erläutern, die Sitzungsraumvergabe werde vom Fachbereich des Oberbürgermeisters organisiert. Herr Köhler schlägt vor, wenn es der Wunsch des Naturschutzbeirats sei, dann würde er entsprechend an den Fachbereich des Oberbürgermeisters zur Prüfung weitergegeben.

 

Frau Selter lässt über den Beschluss abstimmen, zu prüfen, ob drei Sitzungen im Rathaus in Hohenlimburg stattfinden können.

 

 

Anfrage Herr Welzel:

 

Herr Welzel verweist auf die zukünftige Zunahme der Windkraftanlagen im Hagener Süden und fragt nach der Beteiligung des Naturschutzbeirats.

 

Herr Gockel erläutert das Genehmigungsverfahren nach BImSchG. Die Anträge werden dem Naturschutzbeirat vorgelegt werden. Unter Wortbeiträgen von Herrn Welzel und Herrn Gockel wird über das zukünftig beschleunigte Verfahren zur Genehmigung der Windkraftanlagen gesprochen, bei denen intensive Untersuchungen nicht mehr so in dem Maße vorgesehen sind wie vorher. Einflussmöglichkeiten werden im Rahmen der Beteiligung zum Regionalplan gesehen.

 

Herr Gockel informiert über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetz, § 26, wonach zu Windenergieanlagen zugehörige Nebenanlagen in Landschaftsschutzgebieten keiner naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans erfordern.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob drei Sitzungen pro Jahr im Rathaus in Hohenlimburg stattfinden können.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 einstimmig beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2