25.04.2023 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfrage Herr K.:

 

Sachbericht:

Am 17.02.2021 hat die Stadt Hagen, ohne jegliche Bürgerbeteiligung, die Errichtung von 2 Windenergieanlagen (WEA) auf dem Rafflenbeuler Kopf genehmigt. Hier befindet sich ein alter Buchwaldbestand, der im Biotopkataster des LANUV als schützenswertes Biotop („Buchenwald Rafflenbeuler Kopf“ BK-4610-0149) verzeichnet ist. Der Genehmigung liegt eine Reihe an Gutachten zugrunde, deren Aussagen sich teilweise in der Genehmigung wiederfinden.

Die zurzeit laufenden Bauarbeiten verstoßen gegen die Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (siehe S8. Zuwegung) und die Punkte 7.9-7.13 sowie 7.17 des Genehmigungsbescheides.

 

Frage:

Wie stellt die Stadt Hagen, bzw. das Umweltamt, als genehmigungsausstellende Behörde, sicher, dass die Vorgaben des Genehmigungsbescheides auf Grundlage der vorgelegten Gutachten, bei der Errichtung der WEA eingehalten werden, ohne sich nur auf die ökologische Baubegleitung, die von dem Anlagenbetreiber bezahlt wird, zu verlassen und wie wird gegen etwaige Verstöße vorgegangen?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich über die Vorsitzende des Naturschutzbeirats.

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