24.01.2023 - 11.1 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel erläutert, dass, nachdem der Rat diese Vorlage beschließe, die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange erfolge, in dessen Zusammenhang auch der Naturschutzbeirat seine Stellungnahme abgeben könne.

 

Frau Selter begrüßt die im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Empfehlungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Kap. 5.3) als sinnvoll und erforderlich und schlägt eine Ergänzung des Beschlusses vor zur Festsetzung dieser Maßnahmen. Frau Kuschel-Eisermann und Frau Stiller-Ludwig unterstützt dieses.

 

Herrn Welzel ist unklar, ob die Errichtung von Solaranlagen im Bebauungsplan vorgeschrieben ist. Das würde er als sinnvoll begrüßen. Er kritisiert die Festsetzung der Unzulässigkeit technische Anlagen in Vorgärten (Punkt 6.1 der Begründung) und regt an, dieses Verbot zu streichen. Gerade Wärmepumpen in Verbindung mit Solaranlagen seien die beste und momentan einzige Möglichkeit zur Einsparung fossiler Brennstoffe. Frau Stiller-Ludwig erläutert, man müsse differenzieren zwischen Wärmepumpen, die mit Erdwärme zu tun haben und in diesem Karstgebiet unzulässig seien. Wasser-Wärmepumpen seien nicht möglich, dagegen Luft-Wärmepumpen schon.

 

Antwort der Verwaltung nach der Sitzung: die Errichtung von Solaranlagen ist in diesem Bebauungsplan festgesetzt. Hiervon kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn nachweislich Anlagen für die Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom und/ oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien installiert werden. Gemäß BauGB kann die Errichtung von Solaranlagen in einem B-Plan festgeschrieben werden, nicht aber deren Nutzung. (s. Begründung zum B-Plan, Seiten 19 und 20)

 

Frau Tommack schlägt die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Stellungnahme des Naturschutzbeirats vor. Auf Anfrage von Frau Tommack, in wessen zukünftigem Eigentum die Kompensationsflächen übergehen und wer zuständig für die weitere Unterhaltung und Pflege sein werde, antwortet Herr Gockel, dass ihm das aktuell nicht bekannt sei. Externe Kompensationsflächen seien vertraglich durch städtebauliche Verträge und durch grundbuchliche Sicherung gesichert.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.12.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.12.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 426 und 534 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig als 1. Lesung behandelt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4013&TOLFDNR=328770&selfaction=print