13.09.2023 - 3.4 "Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren ...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Dr. Opterbeck und Herr Sommer stellen den „Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung“ vor (siehe Anlage zu TOP 3.4).

 

Herr Reinke bedankt sich für den Bericht. Es sei ein interessanter Einblick in dieses Aufgabenfeld. Man habe Herrn Sommer angemerkt, dass er für dieses Thema „brenne“. Er freue sich, dass man Herrn Sommer für Hagen habe gewinnen können. 

 

Frau Köppen  fragt nach dem Verhältnis von Jungen und Mädchen als Teilnehmer am Täter-Opfer-Ausgleich.

 

Herr Sommer antwortet, dass der Anteil der Jungen noch deutlich höher sei. Die Mädchen hätten allerdings aufgeholt. Man müsse da differenzieren. Grundsätzlich sei es so, dass Jungen eher angezeigt würden. Die Dunkelziffer sei unklar.

 

Herr Gebauer bedankt sich für den interessanten vielfältigen Vortrag. Er macht deutlich, dass er das ein wenig anders kenne, dass auf richterliche Weisung ein solches Angebot gemacht werde. Es sei dann schon mitten im Verfahren. Er fragt nach der interkulturellen Kompetenz, die in dem Bereich erforderlich sei. Welche Kontrollbefugnis nach einer solchen freiwilligen Vereinbarung habe Herr Sommer, um das Ganze gut zu Ende zu bringen?

 

Herr Sommer antwortet, dass die interkulturelle Kompetenz bei seiner Arbeit noch nie Thema gewesen sei. Die benötigte Kompetenz sei, dass er den Menschen sehe. Die Kultur werde manchmal zur Straftat. Man mache den Beschuldigten dann deutlich, wie die Norm hier sei. Daran müsse er sich halten, wenn er nicht wieder straffällig werden wolle.

Zur zweiten Frage könne er sagen, dass die Befugnisse derart seien, dass man die Verantwortung wieder an die Beteiligten zurückgebe. Er hole sich von den Beteiligten die Befugnisse für alles, was er tun wolle. Er mache nichts, was die Beteiligten nicht wollen. Wenn das gar nicht funktioniere, breche er das Verfahren notfalls ab.  

 

Herr Schuh fragt zum ersten Fallbeispiel, ob diese Fälle irgendwo notiert würden, obwohl man sich außergerichtlich geeinigt habe.

 

Herr Sommer teilt mit, dass es unterschiedliche Register gebe und alles dokumentiert sei. Sollten diese Jugendlichen erneut straffällig werden, sehen der Staatsanwalt und der Richter, was ihnen vorgeworfen wurde und wie das Verfahren ausgegangen ist.

 

Frau Lossau dankt für die ausführliche Darstellung der Aufgaben und fragt, wie die Zugangswege bei den Konfliktschlichtungsgesprächen seien. Wie komme er an diese Aufträge?

 

Herr Sommer antwortet, dass das nicht sein Hauptarbeitsfeld sei, weil der Zugang so schwierig sei. Er benötige die Daten von beiden Parteien, die zustimmen müssten,dass sie das wollen. Das funktioniere nur über Kooperationspartner oder Einrichtungen. Für ihn gebe es nur die Möglichkeit, das publik zu machen und die Fachkräfte wie zum Beispiel Lehrer oder Schulsozialarbeiter zu schulen. Es sei tatsächlich eine schwierige Situation.

 

Herr Reinke dankt Herrn Sommer und wünscht ihm weiterhin viel Erfolg für seine Arbeit.   

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Anlagen