06.06.2023 - 5.1 Antrag der Fraktionen und Gruppe von CDU, Hagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses: 

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass man diesen Antrag bereits zwei bis drei Jahre in Arbeit habe. Anfangs sei es zwischen dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss hin und her gegangen. Im letzten Jahr sei es gelungen, diesen Antrag gemeinsam zu entwickeln und mit der Verwaltung grob abzustimmen.

 

Herr Mechnich macht deutlich, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass es für ein derartiges Vorhaben keine rechtliche Verpflichtung gebe. Er fragt, ob die Verwaltung beauftragt werden solle, den Antrag zu prüfen?

 

Herr Reinke antwortet, dass der Antrag zwei Komponenten enthalte. Es handele sich um eine Verpflichtung der Politik, bei den entsprechenden Fraktionen im Landtag vorstellig zu werden und darum zu werben, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung Aussagen darüber treffen werde, was machbar sei. An der ein oder anderen Stelle werde man aber auch an seine Grenzen stoßen.

 

Herr Mechnich merkt an, dass sich seine Frage darauf beziehe, wie man eine verbindliche Sprachförderung für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren ohne eine rechtliche Grundlage umsetzen wolle.   

 

Herr Reinke macht deutlich, dass das primäre Ziel sei, die Sprachförderung auf den Weg zu bringen. Es sei klar, dass nicht alles sofort umgesetzt werden könne.

 

Frau Soddemann bestätigt, dass es die Diskussion um die Frage nach den rechtlichen Grundlagen schon an vielen verschiedenen Stellen gegeben habe. Die Verwaltung werde die Dinge prüfen, die möglich seien und auf die Dinge verweisen, die nicht kommunal oder hier vor Ort umsetzbar seien. Sie habe die einzelnen Punkte so verstanden, dass an dieser Stelle alle Beteiligten darauf hinwirken könnten. Die hiesige Verwaltung könne das tun, was kommunal unter den rechtlichen Vorgaben möglich sei. Diese ergäben sich aus dem Schulgesetz. Es habe in dem Zusammenhang einmal Mißverständnisse gegeben. Das Schulgesetz gebe durchaus bei der Sprachstandsfeststellung 4 eine rechtliche Handhabe. Das sei hier im Ausschuss einmal anders diskutiert worden. Sie wolle klarstellen, dass das Schulgesetz für die Sprachsstandsfeststellung 4 auch Maßnahmen anbiete, wo Bußgelder und  Ähnliches verhängt werden können. Gleichzeitig begrenze genau diese Sprachstandsfeststellung 4 die rechtliche Grundlage, wen die Verwaltung dazu auffordern könne. Man könne prüfen, was man im freiwilligen Raum tun könne. Man könne nicht die gesamte Zielgruppe zwingen, daran teilzunehmen. Sie gehe davon aus, dass das allen Beteiligten durch die geführten Gespräche klar sei. Sie verstehe den Antrag als Auftrag, zu schauen, was man tun und dem Ausschuss vorlegen könne. Bei allen anderen Dingen könne man nur darauf hinweisen, wo andere Stellen tätig werden müssten.

 

Frau Buchholz betont, dass sie den Ansatz sehe, wie man die Kinder frühzeitig erreichen könne, die bisher noch nicht freiwillig eine Kita besucht hätten. Das sei soweit gut. Der andere Teil des Antrages sei aber sehr restriktiv. Sie halte die beschriebenen Zwangsmaßnahmen für völlig ungeeignet. Da fehle der Anspruch an die Pädagogik. Der Antrag enthalte viele verschiedene Aspekte, die wild durcheinander gingen. Sie sei der Meinung, dass über diesen Antrag in der Form nicht abgestimmt werden könne. Sie könne sich bei einer Abstimmung maximal enthalten.

 

Frau Köppen sagt, dass sie die Aussage von Frau Buchholz weitestgehend teilt. Sie werde dem Beschlussvorschlag jedoch heute zustimmen, weil die von Frau Soddemann beschriebene Intention richtig und wichtig sei. Sprachförderung sei ganz elementar und wichtig für die Bildungsbiographie der Kinder. Die Zwangsmaßnahmen seien ihres Erachtens nicht angebracht. Es müsse viel mehr darum gehen, auf einer einvernehmlichen Beziehungsebene Kontakt zu den Famillien zu bekommen, um dann die Bereitschaft zu schaffen, die Sprachförderangebote für ihre Kinder zu nutzen. Die Intention, darauf hinzuweisen, um deutlich zu machen, wie wichtig das sei, sei richtig und gut. Sie würde dem Beschlussvorschlag vor allen Dingen vor dem Hintergrund zustimmen, dass Frau Soddemann gesagt habe, dass man einen Überblick von dem bekomme, was machbar sei. Man habe Mittel bereitgestellt, die dann auch für Angebote verausgabt werden sollten, die sich nicht in dem Zwangskontext wiederfänden, sondern in einem Kontext, der die Integration der Familien als Gesamtes sehe und in dem Sprachförderung und Angebote für die jüngeren Kinder ein Bestandteil dieses Angebotes seien.      

 

Frau Soddemann merkt an, dass sie etwas zu den  „restriktiven Maßnahmen“ sagen wolle. Das Schulgesetz NRW sehe explizit diese restriktiven Maßmahmen vor dem Hintergrund vor, dass es nicht um die Kinder gehe, sondern um die Eltern, die den Zugang nicht möglich machten. Dahinter stehe die Idee, dass man auch an bestimmten Stellen Kinder sehr frühzeitig an die institutionellen Einrichtungen heranführen müsse. Die Debatte um Schulpflichtverletzungen seien sicher bekannt. Das Schulgesetz setze da an, wo die Sorgeberechtigten ihrer gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung nicht nachkämen. Insofern sei es gut, auch in diesem Ausschuss noch einmal deutlich zu machen, mit welchen Mitteln der Gesetzgeber die Eltern mitnehmen wolle. Da brauche es gelegentlich auch ein wenig Zwang. Diese Klarstellung sei ihr wichtig.

 

Herr Meng betont, dass er sich dem absolut anschließen wolle. In einer solchen Situation, in der man sich befinde, sei man sich einig, dass Sprache der Schlüssel zur Integration sei. Es sei wichtig, dass man aus seiner Rolle heraus Präsenz und Orientierung biete. Das habe seiner Einschätzung nach wenig mit Strafe zu tun. Es habe damit zu tun, die Menschen an die Hand zu nehmen und dahin zu führen.   

 

Herr Reinke stellt den Beschlussvorschlag des Antrages zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, 

  1. r Kinder außerhalb von Kindertagesstätten ein tragfähiges und nachhaltig umsetzungsfähiges Konzept in Abstimmung mit den Trägern und den Familienzentren zu entwickeln, das für alle Kinder mit Sprachdefiziten aus benachteiligten Lebensverhältnissen in der deutschen Sprache ab einem Alter von vier Jahren verpflichtende und ausreichend zeitlich dimensionierte sowie sozialraumnahe niederschwellige Sprachkurse vorsieht. Dabei sind angemessen Anforderungen an das künftige Personal zu stellen. Es geht um die Vermittlung von grundlegenden Sprachkenntnissen und altersgerechtem Sozialverhalten. Dazu sind nicht zwingend Lehrer oder Erzieher erforderlich, sondern auch andere Personengruppen anzuwerben (Dolmetscher, sprachkundige Muttersprachler, etc.).

 

Dabei sind auch die Kinder zu berücksichtigen, die bisher schon eine ein- bis zweistündige Förderung in der Woche erhalten und nicht in einer Kita angemeldet sind. Positive Beispiele und Erfahrungen anderer Kommunen sind zu nutzen.

 

 

Ziel ist es, allen Kindern bis zur Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse und altersgerechte Sozialkompetenz zu vermitteln, damit sie dem Unterricht in der Grundschule folgen und sich leichter integrieren können. Idealerweise sorgt dafür eine verpflichtende und bedarfsgerechte Sprachförderung, die das derzeitige Angebot deutlich ausweitet.

 

  1.    Dabei ist anzustreben, dass alle neu in Hagen ankommenden Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren bis zur Einschulung binnen vier Wochen nach Eintrag im Einwohnermelderegister zur Teilnahme an einem verbindlichen Sprachtest aufgefordert werden. Dieser Sprachtest findet idealerweise spätestens drei Monate nach Eintrag im Einwohnermelderegister statt. Idealerweise spätestens ein Monat danach soll das Kind einen sozialraumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs erhalten und wahrnehmen.

 

Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mit den kommunalen Interessenvertretungen (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, SGK, KPV, etc.) und dem Landesgesetzgeber in Kontakt zu treten, um die Sprachtests in der entsprechenden Häufigkeit im Schulgesetz zu verankern.

 

Die beteiligten Antragsteller werden ihrerseits alle Bemühungen unternehmen, über die dahinterstehenden Parteien entsprechenden Einfluss auszuüben.

 

Bis zur Umsetzung der quartalsweisen Sprachtests wird konsequent auf Basis des bislang geltenden Rechts verfahren und sanktioniert.

 

  1.    Der § 126 (3) SchulG NRW wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachtest/ Sprachkurs angewendet.

 

  1.     Kinder, die nach einem erneuten Test die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, sind wieder von der Verpflichtung zu befreien.

 

  1. auf Basis dieses Beschlusses Kontakt mit den Verwaltungen der EU, des Bundes- sowie des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um spezifische Fördermittel für diesen Leistungsumfang einzuwerben. Dabei wird die Verwaltung von den jeweiligen Hagener Abgeordneten unterstützt.

 

  1.    Die ursprünglichen Haushaltsmittel im Umfang von 140.000 Euro aus den Haushaltsjahren 2022/2023, ursprünglich geplant als Eigenanteil an einzuwerbenden Fördermittel, sind umzuwidmen. Die Haushaltsmittel sollen zunächst ggf. auch ohne Fördermittel als Anschubfinanzierung für die Ausweitung von Sprachkursen eingesetzt werden.

 

  1. r den Rat im September 2023 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen, wie die o.g. Haushaltsmittel zur Erreichung des Ziels eingesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

SPD

 

 

2

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

3

 

 

4

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

  6

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  6

 

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Anlagen zur Vorlage