22.06.2006 - 5.2 Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 02.0...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und nach den Mitteilungen beraten. Die Protokollierung erfolgt aus redaktionellen Gründen an dieser Stelle.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert die Ratsmitglieder darüber, dass unter diesem Tagesordnungspunkt zunächst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werde. Ein gemeinsamer Beschlussvorschlag der CDU und SPD Fraktion läge den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor und ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt. Falls der Rat das Begehren für zulässig halte, so schließe sich die Aussprache und Beschlussfassung darüber an, ob der Rat dem Begehren folge. In diesem Fall ist dem Anwesenden Vertreter des Bürgerbegehrens, Herrn Frank Schmidt, vor Eintritt in die Diskussion die Gelegenheit zu geben, den gestellten Antrag näher zu erläutern. Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, dass nach den jeweiligen Wortbeiträgen die Abstimmung getrennt erfolgen sollte.

 

Herr Jochen Weber erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese sich gegen eine Ablehnung des Bürgerbegehrens aussprechen werde. Dennoch halte die SPD-Fraktion das Bürgeranliegen für falsch. Im weiteren Verlauf seiner Argumentation geht Herr Jochen Weber auf die möglichen Nachteile bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren ein.

 

Herr Röspel knüpft an den Wortbeitrag von Herrn Jochen Weber an und teilt für die CDU-Fraktion mit, dass auch seine Fraktion der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zustimmen werde. Inhaltlich halte aber auch seine Fraktion das Bürgeranliegen für falsch und stehe zum Ratsbeschluss vom 02.03.2006.

 

Herr Hulvershorn stellt kurz die Stellung und Position der Bezirksvertretung Hohenlimburg dar und teilt mit, dass ihn die Bezirksvertretung Hohenlimburg durch Beschluss beauftragt habe, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 06. Juni 2006 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu erheben. Dies sei inzwischen erfolgt. Der Ratsbeschluss vom 02. März 2006 enthalte keine sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen der Stadtentwicklung, der Infrastruktur, der Kundenfreundlichkeit und der Wirtschaftlichkeit. Das erforderliche Gemeinwohl sei bei dieser Entscheidung nur unzureichend berücksichtigt worden. Sollte eine Genehmigung zum Bau eines Zentralbades am Ischeland erst in zwei Jahren erfolgen, so sei es sachgerecht das Kirchenbergbad bis zu diesem Zeitpunkt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Thielmann ist der Auffassung, dass der Rat in seiner Sitzung am 02. März 2006 besser dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt wäre. Demnach hätte der Rat bis zum Ende des Jahres 2006 die finanziellen Auswirkungen überprüfen können. Die FDP-Fraktion werde sich für die Zulässigkeit des Bürgerbehrens aussprechen.

 

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese zu der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens stehe, teilen aber ausdrücklich das Anliegen und die Auffassung der Initiatoren des Bürgerentscheides nicht. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen lehnen die Verwaltungsvorlage ab und sprechen sich für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus.

 

 

Herr Marscheider unterstützt die Meinung von Herrn Thielmann und erinnert daran, dass sich seine Fraktion Bürger für Hagen in der Ratssitzung am 02. März 2006 für eine zeitliche Verschiebung zur Beschlussfassung ausgesprochen habe. Die Fraktion Bürger für Hagen werde dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD aber folgen. Darüber hinaus regt Herr Marscheider an, dass die Entscheidungen der Bezirksvertretungen zukünftig stärker beachtet werden.

 

Herr Manfred Weber teilt für die Fraktion Die Linke. PDS mit, dass sich diese für die Durchführung des Bürgerbegehrens und für den Erhalt des Kirchenbergbades aussprechen werde.

 

Herr Flebus ist sehr erfreut, dass die Mehrheit des Rates wohl für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimmen werde.

 

Herr Dr. Bücker erklärt für Hagen Aktiv, dass seine Partei den Vorschlag von CDU und SPD unterstützen werden. Darüber hinaus verweist Herr Dr. Bücker auf den seinerzeit eingereichten Einwohnerantrag.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, den gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU und SPD Fraktion zur Beschlussgrundlage zu erheben und lässt über die Punkte getrennt abstimmen.

 

Dagegen bestehen keine Bedenken.

 

Nachdem der Rat über den Punkt eins des gemeinsamen Beschlussvorschlages der CDU und SPD Fraktion abgestimmt hat, gibt Herr Oberbürgermeister Demnitz Herrn Frank Schmidt die Gelegenheit, den gestellten Antrag näher zu begründen.

 

In seiner Begründung geht Herr Frank Schmidt auf die Grundüberlegungen der Bürgerinitiative ein, ganzjähriges Schwimmen in öffentlichen Bädern in den Stadtteilen zu ermöglichen und den vom Rat der Stadt vorgesehenen Finanzrahmen einzuhalten. Insbesondere geht Herr Frank Schmidt auf die sozialen Komponenten und den Kostendeckungsvorschlag zur Erhaltung des Kirchenbergbades ein. Die 14.000 Unterschriften der Hagener Bevölkerung dürften in einem demokratischen Prozess nicht außer Acht gelassen werden. Die Bürgerinitiative Kirchenbergbad sei nach wie vor an einem gemeinsamen Dialog mit der Verwaltung interessiert.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz versichert ausdrücklich, dass mit sehr großer Sorgfalt an dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung gearbeitet wurde.

 

Herr Gerbersmann geht auf den Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative ein und macht darauf aufmerksam, dass diese im Bereich der Bauinvestition nur mit einem Teil der Kosten rechne. Die von Hagenbad erstellten Gutachten seien sehr viel glaubwürdiger als die erstellten Gutachten der Bürgerinitiative. Die geschätzten Unterhaltungskosten zur Erhaltung der von der Bürgerinitiative gewünschten Bäder seien unrealistisch.

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Beschluss:

 

1.                  Der Rat stellt die Zulässigkeit des am 01.06.2006 eingereichten Bürgerbegehrens fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

2.                  Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

3.                  Der Bürgerentscheid wird mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

4.                  Der Bürgerentscheid soll am 17.09.2006 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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