22.06.2006 - 5.2 Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 02.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers: Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und
nach den Mitteilungen beraten. Die Protokollierung erfolgt aus redaktionellen
Gründen an dieser Stelle.
Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert die Ratsmitglieder darüber, dass unter diesem
Tagesordnungspunkt zunächst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden
werde. Ein gemeinsamer Beschlussvorschlag der CDU und SPD Fraktion läge den
Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor und ist der Niederschrift als Anlage 8
beigefügt. Falls der Rat das Begehren für zulässig halte, so schließe sich die
Aussprache und Beschlussfassung darüber an, ob der Rat dem Begehren folge. In
diesem Fall ist dem Anwesenden Vertreter des Bürgerbegehrens, Herrn Frank
Schmidt, vor Eintritt in die Diskussion die Gelegenheit zu geben, den
gestellten Antrag näher zu erläutern. Herr Oberbürgermeister Demnitz
schlägt vor, dass nach den jeweiligen Wortbeiträgen die Abstimmung getrennt
erfolgen sollte.
Herr Jochen Weber erklärt
für die SPD-Fraktion, dass diese sich gegen eine Ablehnung des Bürgerbegehrens
aussprechen werde. Dennoch halte die SPD-Fraktion das Bürgeranliegen für
falsch. Im weiteren Verlauf seiner Argumentation geht Herr Jochen Weber auf
die möglichen Nachteile bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren ein.
Herr Röspel knüpft an den
Wortbeitrag von Herrn Jochen Weber an und teilt für die CDU-Fraktion mit, dass
auch seine Fraktion der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zustimmen werde.
Inhaltlich halte aber auch seine Fraktion das Bürgeranliegen für falsch und
stehe zum Ratsbeschluss vom 02.03.2006.
Herr Hulvershorn stellt
kurz die Stellung und Position der Bezirksvertretung Hohenlimburg dar und teilt
mit, dass ihn die Bezirksvertretung Hohenlimburg durch Beschluss beauftragt
habe, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 06. Juni 2006
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu erheben. Dies sei inzwischen
erfolgt. Der Ratsbeschluss vom 02. März 2006 enthalte keine sorgfältige Abwägung
zwischen den Belangen der Stadtentwicklung, der Infrastruktur, der Kundenfreundlichkeit
und der Wirtschaftlichkeit. Das erforderliche Gemeinwohl sei bei dieser Entscheidung
nur unzureichend berücksichtigt worden. Sollte eine Genehmigung zum Bau eines
Zentralbades am Ischeland erst in zwei Jahren erfolgen, so sei es sachgerecht
das Kirchenbergbad bis zu diesem Zeitpunkt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
zu stellen.
Herr Thielmann ist der
Auffassung, dass der Rat in seiner Sitzung am 02. März 2006 besser dem
Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt wäre. Demnach hätte der Rat bis zum Ende des
Jahres 2006 die finanziellen Auswirkungen überprüfen können. Die FDP-Fraktion
werde sich für die Zulässigkeit des Bürgerbehrens aussprechen.
Herr Riechel erklärt für
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese zu der Möglichkeit eines
Bürgerbegehrens stehe, teilen aber ausdrücklich das Anliegen und die Auffassung
der Initiatoren des Bürgerentscheides nicht. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
lehnen die Verwaltungsvorlage ab und sprechen sich für die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens aus.
Herr Marscheider
unterstützt die Meinung von Herrn Thielmann und erinnert daran, dass
sich seine Fraktion Bürger für Hagen in der Ratssitzung am 02. März 2006 für
eine zeitliche Verschiebung zur Beschlussfassung ausgesprochen habe. Die
Fraktion Bürger für Hagen werde dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD aber
folgen. Darüber hinaus regt Herr Marscheider an, dass die Entscheidungen
der Bezirksvertretungen zukünftig stärker beachtet werden.
Herr Manfred Weber teilt
für die Fraktion Die Linke. PDS mit, dass sich diese für die Durchführung des
Bürgerbegehrens und für den Erhalt des Kirchenbergbades aussprechen werde.
Herr Flebus ist sehr
erfreut, dass die Mehrheit des Rates wohl für die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens stimmen werde.
Herr Dr. Bücker erklärt
für Hagen Aktiv, dass seine Partei den Vorschlag von CDU und SPD unterstützen
werden. Darüber hinaus verweist Herr Dr. Bücker auf den seinerzeit
eingereichten Einwohnerantrag.
Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, den gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU und SPD Fraktion
zur Beschlussgrundlage zu erheben und lässt über die Punkte getrennt abstimmen.
Dagegen bestehen keine Bedenken.
Nachdem der Rat über den Punkt eins des gemeinsamen Beschlussvorschlages
der CDU und SPD Fraktion abgestimmt hat, gibt Herr Oberbürgermeister Demnitz
Herrn Frank Schmidt die Gelegenheit, den gestellten Antrag näher zu
begründen.
In seiner Begründung geht Herr Frank Schmidt auf die
Grundüberlegungen der Bürgerinitiative ein, ganzjähriges Schwimmen in
öffentlichen Bädern in den Stadtteilen zu ermöglichen und den vom Rat der Stadt
vorgesehenen Finanzrahmen einzuhalten. Insbesondere geht Herr Frank Schmidt
auf die sozialen Komponenten und den Kostendeckungsvorschlag zur Erhaltung des
Kirchenbergbades ein. Die 14.000 Unterschriften der Hagener Bevölkerung dürften
in einem demokratischen Prozess nicht außer Acht gelassen werden. Die
Bürgerinitiative Kirchenbergbad sei nach wie vor an einem gemeinsamen Dialog
mit der Verwaltung interessiert.
Herr Oberbürgermeister Demnitz versichert ausdrücklich, dass mit sehr großer Sorgfalt an dem
vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung gearbeitet wurde.
Herr Gerbersmann geht auf
den Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative ein und macht darauf
aufmerksam, dass diese im Bereich der Bauinvestition nur mit einem Teil der
Kosten rechne. Die von Hagenbad erstellten Gutachten seien sehr viel glaubwürdiger
als die erstellten Gutachten der Bürgerinitiative. Die geschätzten
Unterhaltungskosten zur Erhaltung der von der Bürgerinitiative gewünschten
Bäder seien unrealistisch.
Beschluss:
1.
Der Rat
stellt die Zulässigkeit des am 01.06.2006 eingereichten Bürgerbegehrens fest.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
2.
Der Rat
entspricht dem Bürgerbegehren nicht.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
3.
Der
Bürgerentscheid wird mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens durchgeführt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
4.
Der
Bürgerentscheid soll am 17.09.2006 erfolgen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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