22.06.2006 - 5.4 1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparka...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2005 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 6.932.579,11 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

2.      Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Verstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen