22.06.2006 - 5.39 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Kingreen bemängelt, dass Veränderungssperren als regelmäßiges Instrument benutzt werden, um bestimmte Vorhaben zu verhindern. Sinnvoll sei in Einzelfällen eine inhaltliche Betrachtung und eine individuelle Begründung, warum ein Vorhaben abzulehnen ist.

 

Herr Grothe weist auf die erstmalige Verlängerung dieser Veränderungssperre hin, woraus sich eine entsprechende Planungssicherheit für die Verwaltung ergäbe. Diese Vorgabe sei vom Rat in dieser Form durch den Aufstellungsbeschluss vorgegeben worden.

 

Herr Asbeck verdeutlicht, dass eine Veränderungssperre das Instrument eines Bebauungsplanes sei, um die Zielsetzungen eines Bebauungsplanes festzusetzen. Erst danach sei eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens möglich. Die gewerbliche Entwicklung sei in diesem Geltungsbereich seitens des Rates gewünscht und beschlossen worden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße-.

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. (§ 17 Abs. 2 BauGB)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=400&TOLFDNR=37811&selfaction=print