22.06.2006 - 5.13 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Stadt Hage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 13.04.2000.


Durch den 1. Nachtrag erhält der § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgenden Wortlaut:

 

§ 4 Ältestenrat

 

“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bürger für Hagen und der Fraktion Die Linke.PDS.

Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”

 

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ratssitzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen