22.06.2006 - 5.35 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
An der südlichen Grenze des Plangebietes wird durch eine Ergänzung der Belastungsfläche, der Anschluss an die im Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, festgesetzten Belastungsfläche geschaffen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, 2. Änderung , nebst der Begründung vom 04.08.2004 nach den §§ 2, 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z. Zt. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 04.08.2004 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – West, im Ortsteil Westerbauer, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert.
Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523
und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig
dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes erfolgt mit der Veröffentlichung nach diesem
Beschlussgang.
