22.06.2006 - 5.37 Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in  Kraft. Sie endet, wenn der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße- rechtsverbindlich ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1 BauGB)

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen