22.06.2006 - 5.37 Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.37
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572)
–Oedenburgstraße-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft. Sie endet, wenn
der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße- rechtsverbindlich ist,
spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten. Die
Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1 BauGB)
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu
einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
