22.06.2006 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

a)                 Herr Grothe bezieht sich auf einen Brief des Ministeriums für Bauen und Wohnen und teilt mit, dass in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum nach dem 31.12.2005 die Fehlbelegungsabgabe nicht mehr erhoben werden darf. Diese Gesetzesänderung werde nun entsprechend umgesetzt.

 

b)                 Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes eine Lockerung der Feinstaubrichtlinien beschlossen habe. Nach bestehenden Informationen darf der seit Januar 2005 geltende Grenzwert zukünftig an 55 statt an 35 Tagen überschritten werden. Den Städten und Gemeinden soll eine Frist von bis zu zehn Jahren eingeräumt werden, die entsprechend Auflagen zu erfüllen. Darüber hinaus sollen die Städte und Gemeinden nicht mehr verpflichtet werden können, kurzfristige Maßnahme wie Straßensperrungen durchzuführen. Diese Regelung entspräche auch der Auffassung der Verwaltung. Die Verwaltung werde nun binnen kurzer Zeit prüfen, inwieweit sich der og. Beschluss auf die Umsetzung des Aktionsplanes der Stadt Hagen auswirken werde.

 

c)                  Die Mitteilung des Amtes für Schulverwaltung und Hochschulwesen zur Genehmigung über die Umwandlung der Hauptschule Remberg und der Hauptschule Dahl in erweiterte Ganztagshauptschulen ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

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Anlagen

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