22.06.2006 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
a)
Herr P. bezieht sich auf einen Bericht in der Westfälischen
Rundschau und fragt nach, ob und in welcher Höhe der Rat der Stadt die dort
angegebene Ausfallbürgschaft bewilligt habe. Darüber hinaus möchte Herr P.
wissen, ob diese Ausfallbürgschaft seitens der Werkhof gem. GmbH wieder
zurückgezahlt wurde.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die Stadt Hagen üblicherweise
für Ihre Tochtergesellschaften Liquiditätshilfen leiste. Die Ausfallbürgschaft
sei von der Werkhof gem. GmbH pünktlich zurückgezahlt worden.
b)
Herr P. nimmt Bezug auf die bisher vermittelten
Arbeitsplätze im 1 Euro Bereich. Seiner Auffassung nach sei der Aufwand und
Ertrag unverhältnismäßig. Herr P. möchte in diesem Zusammenhang wissen,
ob der Rechenschaftsbericht der Trägerversammlung inzwischen vorläge.
Herr Dr. Schmidt fasst sinngemäß zusammen, dass 1 Euro
Arbeitsplätze für den Personenkreis zu beschaffen sind, die langfristig dem
ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können. Innerhalb der 1 Euro
Arbeitsgelegenheiten finden Qualifizierungen, Schulungen und Arbeitsmaßnahmen
statt. Insgesamt seien ca. 250 Maßnahmen innerhalb der gesamten
Trägerlandschaft umgesetzt worden.
Bezüglich des von Herrn P.
angesprochenen Rechenschaftsberichtes informiert Herr Dr. Schmidt, dass
die Bundesagentur für Arbeit monatlich sogenannte Controllingberichte
veröffentlicht, die jedermann einsehen könne. Auf Wunsch würden Herr P.
diese Informationen zur Verfügung gestellt.
c)
Herr O. bezieht sich auf seine Anfrage aus der
Einwohnerfragestunde vom 11.05.2006 bezüglich der Weitergabe von Daten an die mark-E,
die seiner Auffassung nach nur unzureichend beantwortet wurde. In diesem
Zusammenhang beschuldigt Herr O. namentlich Mitarbeiter der ARGE Hagen,
die bewusst gegen diese Datenschutzrichtlinien verstoßen haben.
Herr Dr. Schmidt verwahrt sich in aller Form dagegen, dass die
namentlich angesprochenen Mitarbeiter der ARGE in öffentlicher Sitzung
beschuldigt werden. Herr Dr. Schmidt erklärt ausdrücklich, das die von Herrn
O. beschuldigten Mitarbeiter der ARGE im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten eine ausgezeichnete Arbeit leisten würden. Sollten nachweislich
Verstöße gegen den Datenschutz begangen worden seien, so würden entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden.
d) Ergänzend möchte Herr O. wissen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen den einzelnen Hilfeempfängern von Sozialleistungen Lebensmittelgutscheine gewährt werden und bittet um schriftliche Beantwortung.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass bei einer Leistungsverweigerung eines Bedürftigen je nach Art des Hilfeempfängers eine Leistung bis auf 0,-- Euro gekürzt werden kann. Der Fachbereich Jugend und Sozialen in Hagen verfährt in solchen Fällen so, dass zumindest Lebensmittelgutscheine dem betroffenen Hilfeempfänger zur Verfügung gestellt werden.
e)
Frau H. fragt nach, warum an der Brunnenstraße/ Ecke
Rembergstraße trotz Ihres Eintrages im Petitionsausschuss noch nichts gegen die
Unfallgefahr an dieser Örtlichkeit unternommen wurde.
f)
Darüber hinaus
möchte Frau H. wissen, warum am Graf-von-Galen-Ring auf der Höhe der
Einmündung zur Post, trotz mehrer Verkehrsunfälle, bisher kein Fußgängerüberweg
oder eine Ampelanlage eingerichtet worden ist. Diese Fragestellung gibt Sie dem
Rat lediglich zur Kenntnisnahme.
g)
Frau H. bittet zusätzlich um Auskunft,
warum der behindertengerechte Einstieg im vorderen Teil von Linienbussen, trotz
Anmahnung im Behindertenbeirat, bisher unzureichend beachtet wurde.
h)
Ergänzend fragt Frau
H. nach, warum der Behindertenbeirat bei Bauänderungen oder bei
Neubebauungen erst so spät in der Beratung mit eingebunden werde.
i) Frau H. fragt Herrn
Oberbürgermeister Demnitz, warum Herrn Wolfgang
Schulz von den Republikanern in der letzten Ratssitzung am 11.05.2006 im Rahmen
der Haushaltsrede nicht das Wort entzogen wurde. Herr Schulz habe behinderte
Personen und ausländische Mitbürger verbal angegriffen und somit gegen die
Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland verstoßen.
Frau H. bittet darum, dass ihre gestellten Fragen schriftlich beantwortet werden.
j)
Herr Sch. bemängelt, dass die
Kosten zur Anschaffung von Schulbücher
für die Kinder von Arbeitslosengeld II Empfänger
nicht mehr übernommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich Herr Sch.
die Frage, inwieweit dies mit dem Recht auf Bildung vereinbar sei und welche
Maßnahmen Herr Oberbürgermeister Demnitz in Betracht ziehe, diese
Vorgehensweise zu unterbinden.
Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass es aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen nicht möglich sei, die Kosten der Schulbücher für Kinder von Arbeitslosengeld II Empfänger zu übernehmen. Wie in den letzten Jahren auch versuchen die Schulen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für bestimmte Härtefälle die Schulbücher kostenlos zur Verfügung zu stellen.
