22.06.2006 - 1 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

a)                 Herr P. bezieht sich auf einen Bericht in der Westfälischen Rundschau und fragt nach, ob und in welcher Höhe der Rat der Stadt die dort angegebene Ausfallbürgschaft bewilligt habe. Darüber hinaus möchte Herr P. wissen, ob diese Ausfallbürgschaft seitens der Werkhof gem. GmbH wieder zurückgezahlt wurde.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die Stadt Hagen üblicherweise für Ihre Tochtergesellschaften Liquiditätshilfen leiste. Die Ausfallbürgschaft sei von der Werkhof gem. GmbH pünktlich zurückgezahlt worden.

 

b)                 Herr P. nimmt Bezug auf die bisher vermittelten Arbeitsplätze im 1 Euro Bereich. Seiner Auffassung nach sei der Aufwand und Ertrag unverhältnismäßig. Herr P. möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob der Rechenschaftsbericht der Trägerversammlung inzwischen vorläge.

 

Herr Dr. Schmidt fasst sinngemäß zusammen, dass 1 Euro Arbeitsplätze für den Personenkreis zu beschaffen sind, die langfristig dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können. Innerhalb der 1 Euro Arbeitsgelegenheiten finden Qualifizierungen, Schulungen und Arbeitsmaßnahmen statt. Insgesamt seien ca. 250 Maßnahmen innerhalb der gesamten Trägerlandschaft umgesetzt worden.

 

Bezüglich des von Herrn P. angesprochenen Rechenschaftsberichtes informiert Herr Dr. Schmidt, dass die Bundesagentur für Arbeit monatlich sogenannte Controllingberichte veröffentlicht, die jedermann einsehen könne. Auf Wunsch würden Herr P. diese Informationen zur Verfügung gestellt.

 

c)                  Herr O. bezieht sich auf seine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde vom 11.05.2006 bezüglich der Weitergabe von Daten an die mark-E, die seiner Auffassung nach nur unzureichend beantwortet wurde. In diesem Zusammenhang beschuldigt Herr O. namentlich Mitarbeiter der ARGE Hagen, die bewusst gegen diese Datenschutzrichtlinien verstoßen haben.

 

Herr Dr. Schmidt verwahrt sich in aller Form dagegen, dass die namentlich angesprochenen Mitarbeiter der ARGE in öffentlicher Sitzung beschuldigt werden. Herr Dr. Schmidt erklärt ausdrücklich, das die von Herrn O. beschuldigten Mitarbeiter der ARGE im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine ausgezeichnete Arbeit leisten würden. Sollten nachweislich Verstöße gegen den Datenschutz begangen worden seien, so würden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

d)                 Ergänzend möchte Herr O. wissen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen den einzelnen Hilfeempfängern von Sozialleistungen Lebensmittelgutscheine gewährt werden und bittet um schriftliche Beantwortung.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass bei einer Leistungsverweigerung eines Bedürftigen je nach Art des Hilfeempfängers eine Leistung bis auf 0,-- Euro gekürzt werden kann. Der Fachbereich Jugend und Sozialen in Hagen verfährt in solchen Fällen so, dass zumindest Lebensmittelgutscheine dem betroffenen Hilfeempfänger zur Verfügung gestellt werden.

 

e)                 Frau H. fragt nach, warum an der Brunnenstraße/ Ecke Rembergstraße trotz Ihres Eintrages im Petitionsausschuss noch nichts gegen die Unfallgefahr an dieser Örtlichkeit unternommen wurde.

 

f)                    Darüber hinaus möchte Frau H. wissen, warum am Graf-von-Galen-Ring auf der Höhe der Einmündung zur Post, trotz mehrer Verkehrsunfälle, bisher kein Fußgängerüberweg oder eine Ampelanlage eingerichtet worden ist. Diese Fragestellung gibt Sie dem Rat lediglich zur Kenntnisnahme.

 

g)                 Frau H. bittet zusätzlich um Auskunft, warum der behindertengerechte Einstieg im vorderen Teil von Linienbussen, trotz Anmahnung im Behindertenbeirat, bisher unzureichend beachtet wurde.

 

h)                  Ergänzend fragt Frau H. nach, warum der Behindertenbeirat bei Bauänderungen oder bei Neubebauungen erst so spät in der Beratung mit eingebunden werde.

 

i)          Frau H. fragt Herrn Oberbürgermeister Demnitz, warum Herrn Wolfgang
Schulz von den Republikanern in der letzten Ratssitzung am 11.05.2006 im Rahmen der Haushaltsrede nicht das Wort entzogen wurde. Herr Schulz habe behinderte Personen und ausländische Mitbürger verbal angegriffen und somit gegen die Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.

 

Frau H. bittet darum, dass ihre gestellten Fragen schriftlich beantwortet werden.

 

j)             Herr Sch. bemängelt, dass die Kosten zur Anschaffung von Schulbücher

für die Kinder von Arbeitslosengeld II Empfänger nicht mehr übernommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich Herr Sch. die Frage, inwieweit dies mit dem Recht auf Bildung vereinbar sei und welche Maßnahmen Herr Oberbürgermeister Demnitz in Betracht ziehe, diese Vorgehensweise zu unterbinden.

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass es aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen nicht möglich sei, die Kosten der Schulbücher für Kinder von Arbeitslosengeld II Empfänger zu übernehmen. Wie in den letzten Jahren auch versuchen die Schulen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für bestimmte Härtefälle die Schulbücher kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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