11.05.2006 - 5.30 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Oberbürgermeister Demnitz haben die
Mitglieder des Rates keine Bedenken über die Ergänzung der Bezirksvertretung
Haspe zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit abzustimmen.
Herrn Grzeschista bezieht
sich auf seine Anregung aus dem Stadtentwicklungsausschuss und fragt nach, ob
der Investor bereit sei, die Parkplätze auch teilweise außerhalb der Geschäftszeit
freizuhalten.
Herr Grothe antwortet,
dass der Investor ihm mitgeteilt habe, den Parkplatz nicht über eine Schranke
abzuriegeln. Ein Dauerparken sei aber nicht vorgesehen, damit der Geschäftsbetrieb
der Gewerbetreibenden nicht behindert werde. Ausgehend davon stelle das Parken
zur Nachtzeit allerdings kein Problem dar.
Frau Priester-Büdenbender
bezieht sich auf die geführte Diskussion im Umweltausschuss, in dem die Frage
aufgeworfen wurde, ob die Notwendigkeit bestehe, die Übernahme der Hochwasserschutzrichtlinie
in die Planungsunterlagen zur Absicherung der Stadt mit aufzunehmen.
Herr Grothe führt aus,
dass seiner Erinnerung nach diese Marke im Bebauungsplan festgelegt sei und der
Investor dies berücksichtigt habe.
Hinweis des
Schriftführers: Herr Schenten erklärt sich gem. §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 11
der GeschO des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von
Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker,
Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften
GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand
dieser Vorlage ist.
Über die vom Vorhabenträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt:
24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.
Die ausgelegte, erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Anlagen
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(wie Dokument)
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