11.05.2006 - 5.27 Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Eine Stellungnahme des Architekten Dipl. Ing. Erwin Sommer wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist der Niederschrift als Anlage 15 beigefügt.

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Beschluss:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 05.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom 05.04.2006, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Geltungsbereich :

Das gesamte, erweiterte Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231 (tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung Garenfeld.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen