11.05.2006 - 5.6 Änderungen des SGB II Und SGB XII - Übernahme v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Aufgabe
der Übernahme von Mietrückständen soll weiterhin für alle Personenkreise durch
die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen
erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des
Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b SGB
II zwischen Stadt und Agentur für Arbeit
anzustreben.
2.
Erwerbstätige
und der ALG I - Empfänger sollen auch weiterhin nicht von der Übernahme von
Mietrückständen sowie von Leistungen zur Behebung von vergleichbaren Notlagen
ausgeschlossen sein, soweit dies gerechtfertigt und notwendig ist. Die
Verwaltung wird daher ermächtigt, entsprechende Leistungen zur Verhinderung von
Obdachlosigkeit als freiwillige soziale Leistung für diesen Personenkreis auch
weiterhin im Bedarfsfall zu gewähren.
Dazu wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € anteilig im Haushalt
2006 und in den Folgejahren in entsprechender Höhe eingestellt. Der Haushaltsansatz der HHSt. 4100 735 00004
(Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SBG XII) ist in gleicher Höhe zu
kürzen.
3.
Die Maßnahme
zu 2. wird zunächst bis zum 31.05.2007 befristet. Die Verwaltung wird
beauftragt, im April 2007 einen Bericht über die Entwicklung vorzulegen.
