30.03.2006 - 5.21 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verliest die einzelnen Beschlussfassungen der vorberatenden Gremien.

 

Frau Kuschel-Eisermann informiert darüber, dass der Umweltausschuss davon ausgehe, dass das wasserhaushaltsrechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006 abgeschlossen werden muss.

 

Herr Kohaupt berichtet kurz über die intensiv geführten Diskussionen in der Bezirksvertretung Hagen-Nord und bittet den Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Nord in den Beschluss mit einfließen zu lassen.

 

Herr Asbeck hegt keine Bedenken gegen die Einfließung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hagen-Nord.

 

Herr Ludwig macht deutlich, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Zustimmung zu dieser Vorlage nicht geben werde. Selbst die Neukonzeption der Entwässerung beinhalte Unwägbarkeiten. Darüber hinaus sei nicht klar, ob die Stadt in den Besitz der erforderlichen Grundstücke gelange, um die beabsichtigten Planungen durchzuführen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und dem Zusatz der Bezirksvertretung Hagen-Nord abstimmen.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Erlmann und Herr Meier erklären sich gem. §§ 43, 31 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

(a)          Beschluss zur Durchführung des ”Heilungsverfahrens”

Der Rat der Stadt beschliesst auf der Grundlage der schriftlichen Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.11.2005 (Az.: 10 D 68/03.NE). das ergänzende Verfahren (”Heilungsverfahren”) durchzuführen.

(b)          Beschluss zur Veränderung des Plangebietes

Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Be­schlusses vom 20.02.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt (siehe unten)
.

(c)          Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschliesst den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/96, 1. Änderung, 2. Fassung Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße nebst der Begründung vom 03.03.06 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zusatz:            Der Rat der Stadt Hagen geht davon aus, dass das wasserhaushalts-rechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006 abgeschlossen ist.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:

Teil A

Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

Teil B

Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.

Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen