30.03.2006 - 5.21 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz verliest die einzelnen Beschlussfassungen der
vorberatenden Gremien.
Frau Kuschel-Eisermann informiert darüber, dass der Umweltausschuss davon ausgehe, dass das wasserhaushaltsrechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006 abgeschlossen werden muss.
Herr Kohaupt berichtet kurz über die intensiv geführten Diskussionen in der Bezirksvertretung
Hagen-Nord und bittet den Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Nord in den
Beschluss mit einfließen zu lassen.
Herr Asbeck hegt keine Bedenken gegen die Einfließung des Beschlusses der Bezirksvertretung
Hagen-Nord.
Herr Ludwig macht deutlich, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Zustimmung
zu dieser Vorlage nicht geben werde. Selbst die Neukonzeption der Entwässerung
beinhalte Unwägbarkeiten. Darüber hinaus sei nicht klar, ob die Stadt in den
Besitz der erforderlichen Grundstücke gelange, um die beabsichtigten Planungen
durchzuführen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
und dem Zusatz der Bezirksvertretung Hagen-Nord abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Erlmann und Herr
Meier erklären sich gem. §§ 43, 31 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates
für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
(a)
Beschluss zur Durchführung des ”Heilungsverfahrens”
Der Rat der Stadt beschliesst auf der Grundlage der schriftlichen Begründung
des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.11.2005 (Az.: 10 D
68/03.NE). das ergänzende Verfahren (”Heilungsverfahren”)
durchzuführen.
(b)
Beschluss zur Veränderung des Plangebietes
Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses
vom 20.02.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal
ausgehängten Plan eindeutig dargestellt (siehe unten).
(c)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Rat der Stadt beschliesst den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/96, 1. Änderung, 2.
Fassung Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und
Dortmunder Straße nebst der Begründung vom 03.03.06 nach § 3 Abs. 2 BauGB in
der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Zusatz: Der Rat der Stadt Hagen geht davon
aus, dass das wasserhaushalts-rechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006
abgeschlossen ist.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich ist
zweigeteilt:
Teil A
Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter
Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße,
des Friedhofes und des Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die
Dortmunder Straße.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.
Teil B
Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter
Straße nördlich des Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße
Papenstück.
Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch
Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.
