06.12.2023 - 6.8 Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kuczera und Herr Joneit stellen anhand einer Präsentation [dem Protokoll als Anlage beigefügt] das regionale Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr vor.
Herr König erklärt, dass viele der gemachten Vorschläge bereits realisiert worden seien. Man habe bei der Neustrukturierung des Netzplans im Jahre 2019 versucht, die Verbindung Hagens nach Gevelsberg im 10-Minuten-Takt zu erreichen. Dies sei aufgrund der mangelnden Finanzierungsbereitschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises gescheitert. Zudem sei die Linie 538 bereits umgesetzt worden. Es sei verwunderlich, dass die Initiatoren des Programms, die Oberbürgermeister der Städte, im Nachgang eine Umsetzung zahlreicher Projekte verhinderten. Beispielhaft führt er die Buslinie 518 an, welche an hochfrequentierten Tagen nicht bis zur U-Bahn-Haltestelle Dortmund-Westfalenhalle verkehren dürfe. Er möchte wissen, ob die Umsetzung der in Auftrag gegebenen Projekte an den Oberbürgermeistern scheitere, oder ob es andere Gründe dafür gebe.
Herr Sporbeck erinnert daran, dass im Rahmen der Projektbekanntgabe im Ausschuss einige Anregungen geäußert worden seien. Er möchte wissen, ob der Vorschlag einer Verbindung der Linie 432 aus dem Dortmunder Raum über Schwerte-Westhofen nach Hagen in den Planungen des RVR Berücksichtigung finde. Zudem möchte er wissen, ob die Linie C32 aus Schwerte kommend nach Hagen verlängert werden könne aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens aus dem Lennetal Richtung Autobahn bis nach Ergste. Abschließend fragt er nach, ob eine Verbindung des Hagener Nordens (Boele) mit dem Dortmunder Süden (Hörde) Teil der Planungen sei.
Herr Kuczera antwortet, die Oberbürgermeister und Landräte hätten deutlich gemacht, hinter dem Projekt zu stehen. Darüber hinaus seien sie in den Kommunalverwaltungen als Treiber der Überlegungen tätig. Im Nachgang nicht umgesetzte Linien seien aufgrund fachlicher Einschätzungen und nicht aus politischen Überlegungen heraus anders behandelt worden. Wichtig sei eine kurzfristige Umsetzbarkeit von Maßnahmen, auch im Hinblick auf eine Förderung des Landes. Eine Förderung der Betriebskosten des kommunalen ÖPNV aus Landesmitteln sei bislang systemfremd. Daher bedürfe es Signale politischer Handlungsbereitschaft und verwaltungsseitiger Leistungsbereitschaft in Richtung der Landesregierung. Das Aktionsprogramm helfe dabei, bis 2028 eine systematische Untersuchung zu haben, um einschätzen zu können, für welche Projekte die Metropole Ruhr Mittel des Landes zur Unterstützung benötige und welche Aspekte aus eigenen kommunalen Anteilen finanziert werden könnten.
Herr Joneit geht auf die Fragen von Herrn Sporbeck ein und erläutert, man habe sich zusammen mit Vertretern aus Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie aus Hagen Gedanken über die Achse Hagen – Herdecke - Dortmund (Westfalenhallen) Gedanken gemacht. Die damalige Gemeinschaftslinie 450/518 sei sehr störanfällig und von Seiten Dortmunds nicht mehr wünschenswert gewesen. Man sehe die derzeitige Notwendigkeit der Verbindung Dortmund (Westfalenhalle) – Herdecke Mitte als Ergänzung zur RB52 zu verbessern. Diese sei durch die Verlängerung der 450 über Dortmund (Schanze) hinaus bis Herdecke-Mitte im „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ konzeptionell verankert. Bezüglich der Linie 432 sei eine Führung von Dortmund (Holzen) über Westhofen in den Hagener Raum Teil der Planungen gewesen. Jedoch hätte eine neue Linie die Beauftragung weiterer Subunternehmer gefordert, dies sei im vorgegebenen Zeitrahmen nicht leistbar gewesen.
Herr Voigt äußert seine Zustimmung zu den Ausführungen Herrn Königs, für den Hagener Raum ergebe das Aktionsprogramm keine Neuerungen. Er möchte wissen, ob es eine Förderzusage des Landes für die 28 dargestellten Projekte gebe.
Herr Kuczera stellt klar, dass es keine Förderzusage gebe. Aus diesem Grund sei in der Vorlage ein Finanzierungsvorbehalt formuliert. Der Fördergeber tue sich schwer bei der Bewilligung des Vorhabens, weil es einen systematischen Einstieg in die Förderung von Betriebskosten kommunaler Verkehre bedeute. Die erforderliche besondere Begründung sei, dass die Metropole Ruhr eine spezifische Raumstruktur aufweise. Dies wolle man dem Land NRW systematisch darlegen. Sollte es nicht zu einer Vollfinanzierung durch diese Mittel kommen, werde die Politik mit einem Finanzbeschluss über die finale Umsetzung zu befinden haben.
Herr Keune hebt den strategischen Anspruch des Aktionsprogramms neben der konkreten Organisation der Verkehre hervor. Er gehe von einer langfristigen Angelegenheit aus und verweist darauf, dass erst 2028 die ersten harmonisierten Verkehrspläne beschlossen werden sollen. Die spezifischen Aufgaben der einzelnen Aufgabenträger kenne man noch nicht, ihre unterschiedlichen Interessen müssten zudem vom RVR gebündelt werden. Auf die Hagener Verwaltung käme ab dem 1.1.2028 nicht eingeplante Arbeit hinsichtlich Vergabe und Entwicklung des neuen Nahverkehrsplanes zu. Zudem müsse man im Jahr 2033 die Beauftragung der HST verlängern. Die Kritik der Hagener Verwaltung am bisherigen Vorgehen dürfe nicht damit verwechselt werden, dass man den Prozess infrage stelle.
Herr Klepper verweist auf die getätigten Investitionen in die Aufwertung des Bus- und Spätverkehrs von insgesamt über drei Millionen Euro. Zusammenfassungen mit anderen Kommunen dürften nicht zulasten der Errungenschaften im Hagener ÖPNV gehen. Die seitens Herrn Keune betonte Zusammenarbeit auf strategischer Ebene begrüße er hingegen.
Herr Kuczera weist darauf hin, dass aus diesem Grund eine Beschlussfassung zur Hälfte der Programmetappe vorgesehen sei. So könne die Politik darüber befinden, ob man sich die erarbeiteten Standards zu eigen mache. Man werde sich ambitionierte Ziele für die kommunalen Nahverkehrspläne setzen, die kaum ein kommunaler Aufgabenträger erreichen werde. So könne man gegenüber dem Land strategisch auftreten und entsprechende Unterstützungen zur Erreichung der Klimaziele im Bereich Mobilität einwerben.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Endbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 als regionales Aktionsprogramm und ergänzt dadurch – soweit die Stadt Hagen betroffen ist – den geltenden Nahverkehrsplan.
Die Umsetzung der im regionalen Aktionsprogramm beschriebenen, die Stadt Hagen betreffenden Verbindungen, steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungs-zusage des Landes Nordrhein-Westfalen und der etwaig notwendigen Bereitstellung von Eigenanteilen, über die ggf. in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden ist.
Die Verwirklichung jedes einzelnen konkreten Projektes kann nur erfolgen, wenn alle von der jeweiligen konkreten Verbindung / Maßnahmen betroffenen Aufgaben-träger das regionale Aktionsprogramm und alle weiteren erforderlichen Schritte beschließen.
Nachdem mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 nun erstmals eine gemeinsame Initiative zur synchronisierten Überarbeitung der Nahverkehrspläne umgesetzt werden kann, beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung darüber hinaus im Rahmen des Mobilitätsimpuls.RUHR 2027:
a) an der Erarbeitung von raumdifferenzierten Standards und Qualitäten für die kommunalen Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr mitzuwirken,
b) darauf aufbauend die Fortschreibung bzw. die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes der Stadt Hagen zum 01.01.2028 mit den übrigen teilnehmenden Aufgabenträgern vorzubereiten sowie
c) die Erarbeitung von kommunalen Stellungnahmen zu den öffentlichen Personennahverkehr betreffenden Plänen und Programmen, wie bspw. dem SPNV-Nahverkehrsplan der Verkehrsverbünde, zukünftig in dem AK Nahverkehrsplanung.RUHR beim Regionalverband Ruhr zu koordinieren und inhaltlich zu harmonisieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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