25.10.2023 - 6.5 IGA 2027 SeePark Hengstey - Weitere Schritte zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 25.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reh berichtet von der Bürgeranhörung im Ratssaal vom 27. Februar 2023 bezüglich des „SeePark Hengstey“. Aus Sicht der Befragten habe sich als zweitwichtigster Aspekt „Ökologie und Naturschutz“ herausgestellt. Das Konzept des Gewinnerbüros weise als Themenpark eine intensive Nutzung vielzeitiger Angebote aus. Er begrüße die Gestaltungsideen des Konzepts, wünsche sich aber eine größere Gewichtung des Naturschutzes sowie der Wünsche der Bürger. Ein konkurrierendes Konzept innerhalb des Wettbewerbes habe diese Aspekte deutlicher aufgenommen. Man bemühe sich seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem ökologischen Grünflächenmanagement darum, die Hagener Grünflächen naturnäher zu gestalten und den Artenschutz zu fördern. Er fordert, dies in den Verhandlungen mit dem Planungsbüro zu berücksichtigen und trägt eine dahingehende Beschlusserweiterung vor.
Herr Klepper unterstützt den Vorschlag von Herrn Reh. Er habe als Sachrichter am Verfahren teilgenommen und weist darauf hin, dass der Entwurf von der breiten Mehrheit sowie von fachkundigen Experten befürwortet wurde. Das Konzept an sich solle daher nicht in Frage gestellt werden. Es spreche aber nichts dagegen, im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren zur weiteren Durchführung zusätzlich zu fordern, Uferränder ökologischer zu gestalten und die Grünflächen naturnah zu gestalten.
Herr Ludwig schlägt vor, über die um den dritten Punkt ergänzte Beschlussvorlage abzustimmen.
Beschluss:
2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen
Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.
3. Der UKM bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren darauf einzuwirken, dass die Flächen, insbesondere im Ufer- und Wiesenbereich, naturnah und artenschutzfreundlich gestaltet werden (gemäß Ökologisches Grünflächenmanagement).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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