13.09.2023 - 7 Anfragen nach § 18 GeschO

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Wortprotokoll

Herr König fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Installation von Trinkwasserbrunnen.

Weiterhin möchte er den Sachstand hinsichtlich eines Radweges auf der B7 zwischen Eppenhausen und Hohenlimburg wissen. Dort sei zumindest eine Markierung geplant. Das müsse eine Angelegenheit des Landesbetriebes Straße sein.

 

Frau Funke sagt zu, den Zeitplan bei Straßen NRW anzufragen.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Straßen.NRW hat folgende Rückmeldung gegeben:

„Das Projekt betrifft die gesamte Strecke zwischen der OD Eppenhausen im Nordwesten und dem Knotenpunkt B7/L693 (Hünenpforte) im Südosten. Hier ist ein durchgehender Geh-/Radweg auf der Südseite der B7 geplant.

Dabei ist insbesondere die Straßenentwässerung der B7 neu zu planen und die zahlreichen Bushaltestellen entlang der B7 werden sicherheitstechnisch (und barrierefrei) optimiert. Die Planung von Straßen.NRW befindet sich aktuell im Stadium der Vorplanung (HOAI Leistungsphase 2), so dass eine bauliche Umsetzung erst in mittelfristiger Zukunft zu erwarten ist (ca. bis 2030).

Die RNL Südwestfalen von Straßen.NRW ist aktuell mit zahlreichen Ersatzneubauten von Brücken (auch im Stadtgebiet Hagen) stark belastet, so dass der Ausbau der B7 nur mit untergeordneter Priorität geplant werden kann. Das Projekt ist im Planungs- und Bauprogramm der RNL Südwestfalen aber fest verankert.“)

 

Herr Köhler teilt bezüglich der Trinkwasserbrunnen mit, dass entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt seien. Man versuche, Mark E als Trinkwasserversorger einzubeziehen. Für den Fall, dass man selbst für die Brunnen sorgen müsse, halte er es für realistisch, dass Ende 2024 in jedem Stadtgebiet ein Brunnen zur Verfügung stehen werde.

 

Herr Stange berichtet, dass die Ruhrtalstraße neu asphaltiert worden sei. Dort gebe es neben der Straße nur einen Radweg, aber keinen Fußweg. Er möchte wissen, ob eine Änderung dahingehend erfolgen könne, dass auch Fußgänger den Radweg nutzen dürfen.

 

Frau Funke teilt dazu mit, dass sich die Straße außerorts und somit im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW befinden würde. Man würde die Anfrage entsprechend weiterleiten.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Straßen.NRW hat folgende Rückmeldung gegeben:

„Bei der Maßnahme an der L675 Ruhrtalstraße handelte es sich um eine originäre Erhaltungsmaßnahme zwecks Erneuerung des vorhandenen Straßenaufbaus innerhalb der bestehenden Straßengrenzen.

An der Landesstraße waren beidseitig sogenannte Mehrzweckstreifen angeordnet, die eine Umgestaltung des Querschnitts zur Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Individualverkehrs innerhalb der bestehenden Straßengrenzen ermöglicht haben.

Für die bauliche Berücksichtigung eines zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zurverfügungstellung der entsprechend notwendigen Breiten wäre aus fachlicher Sicht ein planerischer Vorlauf, der Erwerb von zusätzlichen Grundstücken sowie eine gesicherte Finanzierung erforderlich und somit mittelfristig nicht umsetzbar.

Eine Umsetzung gem. Bild 74 der ERA 2010 innerhalb der vorhandenen Flächen konnte nicht erfolgen, da die Knotenpunkte im Zuge der L675 nicht in der Erhaltungsmaßnahme enthalten waren und deshalb keine gesicherte Führung des Radverkehrs ohne aufwändige Eingriffe in die Knotenpunkte hergestellt werden konnte.

Durch die Abmarkierung der beidseitigen Radwege konnte eine eindeutige Führung des Radverkehrs erzielt sowie die notwendige Führung der Radfahrenden bereits rechtzeitig vor den Knotenpunkten im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs erreicht werden.“)

 

 

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