03.05.2023 - 6.8 Weiteres Vorgehen - Ausbau des lokalen ÖPNV

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Keune erinnert an die Vereinbarung, umfangreiche Änderungsanträge frühzeitig einzubringen. Die Verwaltung habe nicht die Zeit gehabt, jeden Punkt des erst einen Tag vorliegenden Sachantrages einzeln zu prüfen.

Beim Querlesen habe er festgestellt, dass viele Formulierungen einen breiten Interpretationsspielraum bieten würden. Es gebe aus seiner Sicht auch Widersprüchlichkeiten.

Der Antrag gebe der Verwaltung vor, wie sie eine Ausschreibung zu gestalten habe. Dies könne rechtliche Probleme nach sich ziehen. Er bitte dringend darum, keine solche teils starre und teils interpretationsbedürftige Vorgabe zu machen, sondern dies der Verwaltung nur als Grundlage für das weitere Vorgehen mitzugeben.

Ansonsten bräuchte die Verwaltung Zeit, um sich damit eingehend zu beschäftigen.

 

Herr Borchert schlägt vor, der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung Zeit zur Äerung zu geben und 2. Lesung zu beschließen.

 

Herr Voigt stimmt dem zu und äert, dass er es begrüßt hätte, wenn an der interfraktionellen Besprechung am 19.04.2023 ein Vertreter der Verwaltung teilgenommen hätte.

 

Herr Keune teilt dazu mit, dass die Verwaltung grundsätzlich aufgrund des Öffentlichkeitsprinzipes nicht an informellen Besprechungen der Fraktionen teilnehme. Es gebe dazu einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes.

Die Verwaltung gehe davon aus, dass inhaltliche Abstimmungen zu Fragestellungen wie dieser in öffentlichen Sitzungen stattfinden müssten.

 

Herr Sporbeckhrt aus, dass eine Grundlage des Sachantrages gewesen sei, der Verwaltung Hinweise dazu zu geben, was der Politik wichtig sei. Einige Punkte wie beispielsweise Visualisierungen und die Anzahl der Werkstattgespräche seien kalkulationsrelevant. Man wolle Nachforderungen vermeiden.

1991 sei in einer vergleichbaren Situation politisch entschieden worden, dass die Bieter ihr Angebot vor der Beauftragung dem Gremium vorstellen und Referenzen vorlegen sollen.

Er beantragt, dies mitprüfen zu lassen.

 

Herr Keune teilt mit, dass eine 2. Lesung nicht erforderlich sei, wenn es sich lediglich um Hinweise handle. Inhaltlich sei man sich weitestgehend einig. Wenn die Politik bestimmte Beteiligungsformatensche, könne man diese in die Ausschreibung aufnehmen; sie seien natürlich zeit- und preisrelevant.

Bei einer Vergabe müsse darauf geachtet werden, dass sie vergaberechtskonform sei. Man müsse in diesem Fall voraussichtlich europaweit ausschreiben.

Die Verwaltung werde prüfen, inwieweit die Vergabekriterien so formuliert werden können, dass nicht nur finanzielle, sondern auch qualitative Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Das Vergabeverfahren werde der Politik zur Beschlussfassung vorgestellt. 

 

Herr König bittet, die Diskussion zu beenden und die weitere Beratung auf die nächste Sitzung zu verschieben.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für ein Folgegutachten zum Ausbau des ÖPNV vorzubereiten. Die notwendigen finanziellen Mittel sind für den Haushalt 2024/2025 anzumelden.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bieter der Ausschreibung ihr Angebot vor der Beauftragung im UKM präsentieren nnen. Die Verwaltung übermittelt dem UKM vor dieser Präsentation die im Rahmen des Angebotes vorgelegten Referenzen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig 2. Lesung (bzw. 1. Lesung hinsichtlich der Ergänzung)

 beschlossen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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