15.03.2023 - 6.3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Klepper blickt auf den Ortstermin zurück. Seine Fraktion habe die Aussage des WBH, dass der Grundstückseigentümer das Recht habe, die Wurzeln zu kappen, unabhängig prüfen lassen; dies sei bestätigt worden. Die Standfestigkeit der Bäume sei dann nicht mehr gewährleistet, wobei der Zeitpunkt nicht benannt werden könne. Laut WBH gebe es jedoch die Möglichkeit, die Wurzeln und somit dem Baum mit einem erhöhten Aufwand bei den geplanten Umbauarbeiten zu erhalten.

Er schlägt daher vor, dass die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen aufnimmt mit dem Ziel, dass dieser die Wurzeln der Bäume bei den beabsichtigten Umbaumaßnahmen erhält. Der erhöhte Aufwand könne durch eine Erhöhung des sowieso zu zahlenden Zuschusses an den Grundstückseigentümer kompensiert werden.

Sollten die Verhandlungen scheitern, müsse man neu entscheiden.

 

Herr Köhler hält den Vorschlag für sinnvoll.

 

Frau Selter begrüßt den Vorschlag ebenfalls und stellt dar, welchen deutlich höheren Nutzen ältere Linden gegenüber jüngeren Linden hinsichtlich der Verdunstung und des Kühleffektes hätten.

 

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigten Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 und 2 BNatSchG für die Entfernung von zwei Linden aus der geschützten Allee AL-HA-0025 „Lindenallee an der Fleyer Straße“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

Einstimmig 2. Lesung beschlossen.

 Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Grundstückseigen-

 tümer Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Wurzeln der

 Bäume bei den beabsichtigten Umbaumaßnahmen zu erhalten

 und den dadurch erhöhten Aufwand durch eine Erhöhung des

 Zuschusses an den Grundstückseigentümer zu kompensieren.

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