02.03.2006 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese ihre Zustimmung zur Verwaltungsvorlage geben werden. Herr Ludwig macht aber deutlich, dass das Gewerbegebiet für potenzielle Bewerber entwickelt werden sollte, damit die Arbeitsplätze hin Hagen erhalten bleiben.

 

Herr Meier erklärt sich gemäß § 31 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen