02.03.2006 - 5.18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 02.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" nebst der Begründung vom 11.01.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 11.01.2006 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
