26.10.2023 - 6.5 Gestaltungsleitfaden für den Lebensmitteleinzel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sondermeyer fragt, wo es denn heutzutage noch einen Lebensmitteleinzelhandel gebe. Der Gestaltungsspielraum der Stadt ist kaum noch gegeben, da es auch fast nur noch Ketten gibt wie Lidl etc. Es ist von daher fraglich ob so ein Gestaltungsleitfaden überhaupt benötigt wird.
Herr Dr. Diepes hält den Leitfaden definitiv für erforderlich. Der Lebensmitteleinzelhandel, die Nahversorgung, prägt das städtische Umfeld. Mit der Bauleitplanung hat die Stadt ein geeignetes Instrument zur Lenkung. Gute Erkenntnisse, die von dem rein funktionalen Städtebau aus den 90er Jahren abweichen, europaweit, und auch mit Beispielen aus dem Ruhrgebiet, die in Summe eine gute Basis abgeben um damit lenkend in die Planung einzugreifen. Der Leitfaden sollte aus diesem Grunde beschlossen werden.
Herr Grzeschista fragt nach dem Rechtsstatus des Leitfadens, wenn er denn so beschlossen würde und inwieweit er sich durchsetzen lasse.
Herr Dr. Diepes bestätigt, dass es sich um eine informelle Leitlinie handelt, welche sich die Stadtverwaltung als Handlungsvorgabe auferlegen wird. Es sind aber trotzdem immer Einzelfallentscheidungen. Die genaue Ausformung zeigt sich dann in der zu setzenden Bauleitplanung.
Frau Masuch begrüßt den Leitfaden und hofft, dass ihn auch schon bestehende Einzelhändler als Anregung annehmen.
Herr Panzer schließt sich Frau Masuch an. Der Aldi in der Boeler Straße ist vollkommen missraten mit einem Hektar, verbaut zu 60 % mit einer großen Parkfläche auf komplett versiegeltem Boden, mit drei Bäumen, von denen einer vertrocknet ist. Da wäre ein Gestaltungsleitfaden mehr als wünschenswert gewesen, von daher wird dieser stark befürwortet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung beauftragt die Verwaltung den „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ als Handreichung und Beratungsgrundlage bei Gesprächen mit Projektentwicklern, Investoren oder Betreibern zu nutzen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für Einzelhandelsstandorte zielgerichtet umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15,1 MB
|
