14.09.2023 - 5.1 Bebauungsplan 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Panzer möchte mit dem Antrag in eine Diskussion einführen, wie die Stadt mit solchen Grundstückern wie der Haßleyer Insel umgeht. Der Bebauungsplan sei nunmehr 12 Jahre alt und die Baugenehmigung für XXXLutz bereits vor über 3 Jahren erteilt. Auf der Fläche passiere aber nichts. Daher sei zu überlegen, ob der Bebauungsplan nicht aufgehoben werden sollte und ein neues Verfahren eingeleitet werden könne.
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vorliege und dieser in den nächsten Wochen positiv beschieden werden solle und die Baugenehmigung somit aufrechterhalten werde. Darauf aufbauend werde eine genehmigungspflichtige Umplanung der bestehenden Genehmigung erarbeitet. Eine Aufhebung des Bebauungsplanes bedeute eine aufwendige Rückabwicklung des Verfahrens.
Herr Keune ergänzt, dass die Verwaltung die Aufhebung nicht empfehle, da man fest davon ausgehe, dass XXXLutz hier einen Möbelmarkt bauen wird, welcher im Zentrenkonzept als Bedarf in der Stadt Hagen dargestellt wurde und auch abgedeckt werden sollte.
Herr Panzer fragt nach den angesprochenen Umplanungen und was diese beinhalten.
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass eine Änderung des Bauplanungsrechtes nicht erforderlich sei. Es gehe um eine Veränderung der Kubaturen und der Veränderung der Nutzungsfläche selbst.
Frau Heuer bezweifelt nicht die Ernsthaftigkeit des Vorhabenträgers, jedoch bestehe keine Verpflichtung für XXXLutz und damit keine Sicherheit für die Stadt.
Herr Schmidt vertraue hier der Verwaltung und fragt nach, wie relevant die veränderte Bauplanung sei und ob diese im Ausschuss vorgestellt werden könne.
Herr Meier dauert das Verfahren ebenfalls viel zu lange, hofft aber, dass das Vorhaben dann doch umgesetzt werde. Eine Handhabe habe man hier nicht, da es sich nicht um ein städtisches Grundstück gehandelt habe.
Herr Keune erinnert daran, dass XXXLutz bereits Geld investiert habe, für die archäologische Rettungsgrabungen. Eingehend auf die Frage von Herrn Schmidt könne man sicherlich XXXLutz bitten, die Planungsänderungen vorzustellen.
Das Bauordnungsverfahren sei als Verwaltungsverfahren nicht dem Ausschuss vorzulegen.
Frau Heuer fragt nach einem möglichen Zeitrahmen, wann tatsächlich etwas passiert.
Herr Keune teilt mit, dass XXXLutz seine Projekte stringent über eine Bauliste abarbeite. Bei offenen Genehmigungsverfahren oder z. B. noch ausstehenden Gutachten etc., könne ein Projekt aber auch in der Liste nach unten rutschen.
Herr Klepper hält fest, dass der Ausschuss sich hier eine schnellere Entwicklung wünscht und das Unternehmen XXXLutz gebeten werde, seine Änderungsplanungen und die Zeitschiene vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,4 kB
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