14.09.2023 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Heilmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Tagesordnungspunkt wurde nach festgestellter Tagesordnung unter den Tagesordnungspunkten der Verwaltung als TOP I.6.7. beraten.
Herr Dr. Diepes berichtet von einem Urteil des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich des § 13 b BauGB und nunmehr erforderlicher Umweltprüfungen. Alle sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne müssen eingestellt oder auf andere Verfahren umgestellt werden. Im Falle der Lessingstraße sei das einzige mögliche Verfahren das Vollverfahren.
Herr Panzer begrüßt das angesprochene Urteil. Der § 13 b sei schon immer ein Ärgernis gewesen, da dadurch eine vernünftige Abwägung nicht mehr möglich gewesen sei. Die hier vorliegende Vorlage und damit verbundene Verfahrensumstellung sei für ihn nur als Kenntnisnahme nicht ausreichend. Auch eine Diskussion in anderen Gremien finde nicht statt. Jeder Verfahrensschritt sei politisch zu behandeln.
Weiterhin erläutert er die nicht stimmigen und fehlenden Inhalte der Vorlage und spricht den Regionalplan an.
Herr Keune erklärt, dass es ein Irrglaube sei, dass die Gremien jeden Verfahrensschritt beschließen müssen. Verfahrensschritte könne die Verwaltung selbständig durchführen. Er erläutert, welche lediglich verfahrensleitende Beschlüsse zu fassen seien.
Herr Dr. Diepes und Herr Aust erläutern inhaltlich den Bebauungsplan und dessen Auswirkungen und die Bedeutung eines Zielabweichungsverfahren.
Herr Reinke erinnert an den nicht veränderten politischen Willen für dortige Wohnbebauung. Er fragt nach, ob der Investor über die Umstellung Kenntnis habe.
Herr Dr. Diepes bestätigt, dass man den Investor über das bestehende Urteil informiert habe und Handlungsbedarf bestehe und dass entstehenden Kosten beim Vorhabenträger liegen.
Herr Grzeschista ist der Meinung, dass die umzustellenden Verfahren dem Rat zur Kenntnis zu geben seien.
Herr Schmidt sieht in dem höherwertigen Verfahren keine Ablehnungsgründe in den Fachausschüssen.
Herr Klepper hält abschließend fest, dass ein Einverständnis für die Kenntnisnahme vorliegt und der Ausschuss über das weitere Verfahren informiert werde.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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356,9 kB
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