16.03.2023 - 6.2 Sachstandsbericht zur FNP-Neuaufstellung und zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt I. 2.1.1, Dritte Beteiligung zum Entwurf Regionalplans Ruhr.

 

Herr Schmidt geht auf die vom RVR zurückgewiesenen Einlassungen der Stadt Hagen ein und dass auf eine erneute Einlassung verzichten werden soll. Er erläutert, warum, insbesondere in Bezug auf die SPNV-Punkte, nicht auf eine erneute Einlassung verzichtet werden sollte. Er verweist auf einen Ratsbeschluss, der die SPNV Anbindung in verschiedenen Stadtgebieten aufgenommen habe. Im Rahmen der Verkehrswende-Thematik müsse man dem RVR gegenübertreten und die SPNV-Anbindungspunkte vertreten.

Herr Dr. Diepes kann den Wunsch nachvollziehen, aber aus formellen Gründen sei dies hier nicht angebracht. Der RVR beziehe sich auf die Bedarfsplanung des Landes, die die entsprechende Haltepunkte nicht enthalte. Diese Offenlage beziehe sich auf die geänderten Sachverhalte und nicht auf die SPNV-Haltepunkte. Der RVR habe bereits schlüssig dargelegt, warum diese SPNV-Haltepunkte und auch andere Sachverhalte nicht aufgenommen werden. Aufgrund wichtiger planerischer Erwägungen für die Stadt Hagen und die Ableitungen für die Flächennutzungsplanung, sollte der Regionalplan abgeschlossen werden.

Herr Panzer hält die Stellungnahme für sehr formell und nicht ausreichend. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, nur weil das Land die SPNV-Punkte nicht aufgenommen habe. Die Festsetzungen sollen doch auch von der unteren in die obere Ebene möglich seien. Um die Verkehrswende nach vorne zu bringen, sind aus Sicht der Stadt diese Haltepunkte erforderlich und dies müsse man mit Nachdruck vertreten.

Herr Meier ist nicht klar, ob der RVR hierfür überhaupt der richtige Adressat sei und ob man seine Forderungen nicht an das Land als Adressaten richten müsse.

Herr Panzer sieht im RVR als Träger des Planverfahrens den Adressaten. Er sei die Schnittstelle von der Regionalplanung zur lokalen/kommunalen Planung. Das Land könne man darüber informieren. Man müsse dem RVR gegenüber klar deutlich machen, dass die SPNV-Haltestellen aus kommunaler Sicht eine höhere Gewichtung haben, als vom RVR bewertet. Dies könne man so nicht hinnehmen. Der RVR könne gegebenfalls die Haltepunkte vorbehaltlich der Stellungnahme des Landes aufnehmen.

Herr Dr. Diepes betont, dass die Wichtigkeit dieser Thematik bekannt sei. Aber der RVR sei der falsche Adressat. Man müsse sich an die Landesbedarfsplanung richten.

Herr Beilein stellt klar, dass die Entscheidung, ob ein Schienen-Haltepunkt eingerichtet wird, nichts mit dem Landesentwicklungsplan zu tun habe, sondern mit der Bedarfsplanung des Verkehrsministeriums. Diese Planung durchlaufe aber kein öffentliches Verfahren. Wenn also die Einrichtung eines Haltepunktes gewünscht werde, müsse man dafür sorgen, dass dies in der Bedarfsplanung des Verkerhsministeriums eine hohe Priorisierung bekomme. Der Regionalplan orientiere sich dann an dieser Fachplanung.

Herr Klepper sieht eine Möglichkeit darin, den entsprechenden Landtagsabgeordneten einzubeziehen, um die kommunalen Wünsche an den richtigen Adressaten zu bringen. Vielleicht helfe ein Weitertragen über die Hagener Parteien an überörtliche Vertreter.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung bzgl. der FNP-Neuaufstellung sowie zum Regionalplan Ruhr wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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