12.12.2023 - 6.1 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

(Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt 3 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglich vorgesehenen Stelle.)

 

Frau Schewe stellt die verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Hagen vor (siehe Anlage zu TOP 6.1).

 

Es findet keine Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt statt.

 

Frau Engelhardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2023 bis 2026 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2024 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

HAK

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen