27.09.2023 - 6.3 Vorschlag der SPD-Fraktion in der BV-Nord: Stad...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann merkt an, dass es bei der Umsetzung und Errichtung von Trinkwasserbrunnen noch rechtliche und finanzielle Richtlinien zu berücksichtigen seien.

Bei der rechtlichen Hürde liegen bereits klare Rechtsauffassungen der Kommunalen Spitzenverbände gibt, dass es noch neben EU-Richtlinie und der Änderung im Wasserhaushaltsgesetz noch einer Landesgesetzlichen Regelung bedarf. Dadurch seien die Finanzierungsprobleme gelöst.

Die Enervie verweist darauf, dass wegen des Personalmangels, keine Kapazitäten zur Pflege von Trinkwasserbrunnen vorliegen würden. Die Errichtung von

Trinkwasserbrunnen sei jedoch kein Problem.

Aus Sicht von Herr Gerbersmann, würde einer Errichtung von Wasserbrunnen nichts im Wege stehen, sobald dies in die allgemeinen Wassergebühren eingebunden

würde.

 

Herr Mosch sei erstaunt, dass manche Nachbarstädte mit der Umsetzung von Trinkwasserbrunnen geringere Probleme ausweisen.  

 

Herr Kohaupt hofft, dass vielleicht spätestens im nächsten Jahr eine Aufstellung von Trinkwasserzapfstellen erfolgen werde.

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Anlagen zur Vorlage

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