27.09.2023 - 6.1 Vorschlag der SPD-Fraktion in der BV Nord: Erst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 27.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Nord
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wittkowski gibt einen Sachstand zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes. Er teilt mit, dass der Entwurf des Gesetzes zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze am 16.8.2023 im Bundeskabinett verabschiedet worden sei. Nachdem das Gesetz im Herbst/Winter im Bundesrat und im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden soll, kann es dann ab dem 01.01.2024 in Kraft treten, wobei die NRW-Gesetzeslage aktuell aber noch unklar sei.
Am 28. März 2023 hat das Umweltamt einen Antrag auf 100%-Förderung der Kommunalen Wärmeplanung ab Oktober 2023 eingereicht. Auch nach wiederholter telefonischer Nachfrage, liegt dem Umweltamt bisher noch kein Zuwendungsbescheid zur Förderung vor. Diese Förderung kann solange in Anspruch genommen werden, wie die Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung der Kommune noch nicht als Pflichtaufgabe übertragen wurde, somit bis zum 30.6.2026. Nach der Gesetzesgrundlage sind Wärmepläne zu erstellen, spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Beantragt wurden Mittel in Höhe von 400.000,00 Euro. Nach Vorprüfung der ZUG (Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH) wurde eine Reduzierung auf 312.000,00 Euro vorgenommen.
Eine Ausschreibung werde gerade vorbereitet und soll an die detaillierten gesetzlichen Anforderungen des Wärmegesetzes angepasst werden, da vermutlich die alleinigen Forderungen aus der Förderrichtlinie nicht ausreichen werden, so die Information der Kommunalagentur NRW/Energy4Climate. Kommunen wie Hagen, die kurz vor der Ausschreibung stehen, können sich aktuell bei der KommunalAgentur melden, damit diese individuell und auf die Kommune zugeschnitten beraten kann.
Herr Mosch möchte wissen, ob Überlegungen zur Methodik und Umsetzung vorliegen. Er fragt nach, wie und von wem diese Unmengen an Daten gebündelt und verarbeitet werden sollen. Wird ein Consultingunterhemen diese Aufgaben übernehmen, oder wie soll verfahren werden?
Herr Wittkowski entgegnet, im Förderantrag sei eine Bestandsanalyse verankert und dieser sei bereits gestellt. Weitere Gespräche und Überlegungen müssen noch folgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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