23.08.2023 - 9.9 Widmung einer Stichstraße der Freiherr-vom-Stei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Stichstraße der

 

Freiherr-vom-Stein-Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Vorhalle, Flur 2, Flurstücke 462, 465 und 487.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW (Anliegerstraßen) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage