23.08.2023 - 9.8 Widmung der Straße Frommannweg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mitte-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Frommannweg

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstücke 416, 425, 504, 502, 501 und 500 (Straße) sowie das Flurstück 411 (Fuß- und Radweg).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen, Fuß- und Radwege) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3949&TOLFDNR=334972&selfaction=print