23.08.2023 - 9.8 Widmung der Straße Frommannweg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 23.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Frommannweg
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke
Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstücke 416, 425, 504, 502, 501 und 500 (Straße) sowie das Flurstück 411 (Fuß- und Radweg).
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen, Fuß- und Radwege) zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
213,4 kB
|
