23.08.2023 - 9.7 Widmung der Straße Heugarten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Heugarten

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Fley, Flur 4, Flurstücke 565 und 566.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage