23.08.2023 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 4/63 (90) Bathey Süd - Teilau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 23.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt möchte zum Bebauungsplan informiert werden.
Herr den Brave spricht die Inhalte der Vorlage an. Nach § 9 Abs.2a BGB werde ein vereinfachter Bebauungsplan aufgestellt. Damit sei der Stand gesichert, aber keine weitere Entwicklung möglich. Damit keine weiteren zentren- und nahversorgungsrelevante Objekte in diesem Bereich dazukommen können.
Herr Kohaupt betont, dass durch die Einleitung des Verfahrens seien die bereits vorhandene angesiedelten Geschäfte geschützt und bei einer Aufgabe eines Ladens, könne nur ein neues Geschäft mit gleichem Sortiment sich wieder dort ansiedeln.
Herr Fritsche möchte wissen, ob es der Bebauungsplan so wiedergibt,
wenn z.B. ein Schuhgeschäft den Standort verlassen würde, sich an dem Ort auch wieder nur ein Schuhgeschäft ansiedeln darf.
In der Regel geben die Bebauungspläne das Sortiment vor, erwidert Herr den
Brave.
Herr Löher möchte wissen, warum man die drei Bebauungspläne, Nr. 4/63, Nr. 1/23 und 2/23 nicht in einer gebündelten Vorlage beschließen könne.
Herr den Brave entgegnet, da es sich um verschiedene Verfahren und Belange handle, sei dies leider nicht möglich.
Diese müssen zum späteren Zeitpunkt in getrennten Satzungsvorlagen einzeln beschlossen werden.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.4/63 (90) Bathey Süd inklusive seiner Änderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63 (90) liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele. Die Teilaufhebung bezieht sich auf die Flur 3, teilweise Flurstück 519, 520, 541, 542 und 566.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,4 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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351,8 kB
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9,3 MB
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