26.04.2023 - 9.4 Gewerbevarianten und Bedarfszahlen im Rahmen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sebastian Aust
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt geht kurz auf die Vorlage ein und macht deutlich, dass es nicht sein darf, dass die Bezirksvertretungen bei einem so wichtigen Vorhaben nicht berücksichtigt werden. Man hätte diese vorab schon in die Beratungsfolge aufnehmen müssen und nicht erst im Nachhinein davon in Kenntnis setzen.
Herr Aust gibt anhand einer Präsentation, die als Anlage 1 der Niederschrift
beigefügt ist, einen ausführlichen Bericht.
Der Rat habe im Jahre 2003 beschlossen, einen neuen FNP für die Stadt Hagen aufzustellen um die neuen Rahmenbedingungen der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Anschließend geht Herr Aust auf die 3 möglichen Varianten ein. Er stellt die Nachhaltigkeitsvariante 1, Entwicklung Schwerpunktfläche Böhfeld Variante 2 und die maximal Entwicklung Variante 3 vor. Er macht deutlich, dass die Verwaltung die Gewerbevariante 2 im Rahmen der FNP-Neuaufstellung präferiere.
Herr Kohaupt betont, die BVN haben sich in der Vergangenheit geschlossen für den Erhalt des Böhfeldes als Landwirtschaftsfläche ausgesprochen. Der Rat habe damals leider anders entschieden. Ein Gewerbegebiet dort zu entwickeln sei aus Sicht der BVN auch aus jetziger Sicht nicht wünschenswert.
Herr Aust macht deutlich, dass die Entwicklung der Gewerbeflächen gesamtstädtisch zu betrachten sei und es für das Böhfeld einen Ratsbeschluss gebe. Daher falle auch im Rahmen der FNP- Neuaufstellung in der Nachhaltigkeit das Böhfeld.
Herr Rehbein kann die Sinnhaftigkeit der Namensgebungen der drei Varianten nicht nachvollziehen.
Herr Aust geht nochmals auf die drei Varianten ein und erläutert diese.
Frau Panzer spricht die in der Vorlage Reduzierung der empfehlungswerten Flächen im Bereich Böhfeld an und möchte wissen, um welche Flächengröße es sich handle. Aus der Vorlage sei dies nicht zu ersehen.
Herr Aust erläutert, dass die Gesamtfläche von etwa 27 ha nicht flächendeckend ausgeschöpft werden müsse. Wegen der IGA werde im Gutachten eine Flächenreduzierung empfohlen. Zum jetzigen Verfahren lägen noch keine weiteren Erkenntnisse vor.
Herr Rehbein spricht die Bedarfszahlen an. Wenn er das richtig sehe, seien in der Vergangenheit zu wenig Flächen entwickelt worden und jetzt sei man zum Schluss gekommen, man habe keinen Bedarf. Die Unternehmen jedoch machen darauf aufmerksam, dass weitere Gewerbeflächen z.B. zur Vergrößerung von Unternehmen benötigt werden. Auswertige Firmen würden auch gerne in das Stadtgebiet von Hagen umsiedeln. Er stellt klar, was Bedarf aus Sicht der Unternehmen bedeute. Das sei in der Vorlage seiner Meinung nach nicht richtig dargestellt. Man sollte sich nicht auf Flächen beschränken und eine bestimmte Variante favorisieren, sondern sich breitflächig orientieren und weitsichtig agieren. Er könne sich den Ausführungen von Frau Panzer anschließen und macht nochmals deutlich, dass das Böhfeld aus den Planungen herauszunehmen sei, denn diese Variante sei auch aus seiner Sicht nicht tragbar.
Er spricht sich dafür aus, dass Böhfeld aus allen Varianten gestrichen und alle weiteren Flächen geprüft werden sollten
.
Herr Kohaupt macht deutlich, dass die Vorgaben zu den Flächen für Wohnen und Gewerbe in der neuen Darstellung des FNP nicht durch die Stadtverwaltung, sondern den Regionalverband Ruhr erfolgen.
Herr Klehr merkt an, dass für die Zukunft genügend Flächen zur Entwicklung zur Verfügung gestellt werden sollten und von der Verwaltung im Vorfeld nicht nur eine
eingeschränkte Variante empfohlen werde.
Herr Löher spricht die Veränderungssperre an, die auf das Gebiet des Böhfeldes beschlossen wurde. Somit waren eine Erweiterung und die Existenz für den dort ansässigen Landwirt vorerst gestoppt und gefährdet. Wenn ein Landwirt seine landwirtschaftlichen Flächen nicht veräußern möchte, habe das einen Grund und man dürfe das Gebiet aus seiner Sicht nicht als Gewerbegebiet ausweisen. Weiterhin spricht er die Höhe der zu erwartenden Quadratmeterpreise an.
Herr Fritzsche betont, dass die Fläche „Böhfeld“ aus der Vorlage herausgenommen werden müsse.
Herr Mosch macht darauf aufmerksam, dass der RVR involviert sei. Er möchte wissen, ob es einen Abgleich mit den Kriterien aus der Vergangenheit gegeben habe. Auch er macht deutlich, dass das Böhfeld aus allen Varianten der Vorlage herausgenommen werden müsse. Er möchte zudem die Flächenreduzierung erläutert wissen.
Herr Aust geht auf die Ausführungen von Herrn Mosch ein und verweist auf die Topographie und naturschutzfachlichen Restrektionen. Die städtebaulichen Kriterien seien eher positiv und die umweltfachlichen Kriterien seien eher problematisch zu bewerten.
Herr Hennemann macht deutlich, die BVN habe sich im Vorfeld parteiübergreifend für das Böhfeld in der bisherigen Form ausgesprochen. Die Einschränkung der drei Varianten und dann die anschießende Empfehlung der Entwicklungsvariante 2 ergebe für ihn keinen Sinn.
Herr Aust wiederholt seine Aussagen zu den 3 Varianten und fügt hinzu, dass es sich hier zum jetzigen Zeitpunkt um eine Richtschnur für das weiter Verfahren handle. Im weiteren Verfahren sei dies noch veränderbar.
Herr Voigt führt aus, dass, für den Beschluss des aufgestellten FNP der Rat der Stadt zuständig sei. Aus einem solchen Flächennutzungsplan könnten anschließend die Bebauungspläne entwickelt werden. Wenn jedoch ein Eigentümer seine Flächen aus irgendeinem Grund nicht veräußern möchte, habe die Stadt die Möglichkeit, eine Enteignung vorzunehmen. Das Verwaltungsgericht könne nach Bedarf anschließend entscheiden, ob die Enteignung verfahrensfehlerfrei gelaufen sei. Er merkt an, dass der Artikel 14 nicht verhindere, dass eine Enteignung vollzogen werden könne.
Herr Rehbein merkt abschließend an, dass sich die BVN nur mit der Entwicklung der Flächen des Hagener Nordens befassen könne. Man sei sich jetzt nach langer und ausführlicher Diskussion einig, dass Böhfeld aus den Planungen herauszunehmen, egal welche Variante zu tragen komme und dies an den Rat der Stadt zu
überweisen.
Herr Kohaupt bedankt sich für die konstruktive Diskussion zur Aufstellung es neuen FNP und fast den Beschluss zusammen.
Beschluss:
Die BV-Nord nimm die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die Darstellung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Rahmen der FNP-Neuaufstellung die neuen Bedarfszahlen zu verwenden sowie die Gewerbevariante 2 im Rahmen der FNP-Neuaufstellung zu verfolgen.
Zusatz: Die BV-Nord bittet den Rat der Stadt das Böhfeld aus den Planungen zum Gewerbegebiet herauszunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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508,2 kB
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2
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38,2 MB
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3
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4
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(wie Dokument)
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5
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(wie Dokument)
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5 MB
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6
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(wie Dokument)
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16,6 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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