23.11.2023 - 4.3 Entwurf einer Broschüre "Denkmalbereiche der St...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Glod fragt nach, ob es sich bei der Auflistung der exemplarisch gelisteten elf potentiellen Denkmalbereiche um einzelne Häuser oder Häuserblöcke handelt.

 

Herr Beilein erklärt dazu, dass der Denkmalbereich als zusammenhängender Bereich zu sehen ist. Ferner erläutert er, dass es im Denkmalrecht eine objektbezogene Festlegung und eine bereichsbezogene gibt. Von letzterer hat die Stadt Hagen in der Vergangenheit jedoch keinen Gebrauch gemacht. Herr Beilein antwortet auf die Frage von Herr Glod, dass es im Denkmalbereich nicht um ein einzelnes Objekt, sondern um einen festgelegten Bereich gehe. Die hat zur Folge, dass die Restriktionen für den jeweiligen Eigentümer in dem Bereich nicht so eng sind wie bei bei der Unterschutzstellung von einzelnen Baudenkmalen.

 

Herr Schmidt erläutert, dass auch er Verständnisprobleme mit den genannten Bereichen hat. Er führt diverse Baukörper z. B. in der Lindenbergstraße an, bei denen er keine Denkmalwürdigkeit sehen kann. Seines Erachtens wäre es wünschenswert, wenn es eine bessere Beschreibung bzw. eine Visualisierung geben würde, welche Häuser darunter fallen könnten. An dieser Stelle nimmt er die Vorlage zur Kenntnis.

 

Herr Beinlein verdeutlicht, dass es sich um einen geschlossenen Denkmalbereich handelt. Mit der Folge, dass es sein kann, dass in diesem Bereich auch mehrere Objekte nicht denkmalwürdig sind. Mit der Vorlage wird die Politik an dieser Stelle nur über potentielle Denkmalbereiche informiert. Im nächsten Schritt sei dann ein Satzungsverfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen erforderlich.

 

Herr Scholz möchte wissen, ob Eigentümer über die geplanten Denkmalbereiche im Vorfeld informiert werden und welche Einschränkungen es für die Eigentümrer gibt.

Herr Beinlein erklärt, dass sich auch die genauen Regelungen aus der Satzung ergeben werden. Er führt aus, dass es vorrangig um das äußere Erscheinungsbild, nicht aber um den Rückbau von Objekten oder des Innenausbaus geht.

 

           

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 

 Zur Kenntnis genommen

 

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