28.09.2023 - 4.5 Widmung des Verbindungswegs zwischen "Ahmer Weg...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Beratung und die Vertagung erfolgten unter Tagesordnungspunkt 4.4..

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung des

 

Verbindungswegs zwischen Ahmer Weg und Oststraße

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 20, Flurstücke 347 und 511.

 

Die Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW eingeteilt und als Fußweg gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW gewidmet. Sie ist somit auf den Fußngerverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig vertagt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3943&TOLFDNR=336052&selfaction=print