23.02.2023 - 4.2 Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonze...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Lehnerdt stellt das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen und insbesondere für das Nebenzentrum Hohenlimburg anhand einer Präsentation vor, die als Anlage II Gegenstand der Niederschrift ist.

Dabei geht er insbesondere auf die lokalen Verhältnisse ein, um den aktuellen Stand und mögliche Perspektiven und Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Das Kaufkraftniveau in Hagen sei als eher niedrig als in anderen, reicheren Städten anzusehen; Lebensmittelmärkte befinden sich strukturell im Wachstum. Durch den stetig anwachsenden Online-Handel sei die Kaufkraft vor Ort geringer geworden.

Hohenlimburg sei ein Nebenzentrum von insgesamt drei Nebenzentren im Stadtgebiet Hagen. Als Sonderstandorte in Hohenlimburg seien die Standorte Elseyer Straße, Im Eichhof und das Kaufland-Gelände Auf dem Lölfert zu nennen, die von Herrn Lehnerdt eingehend erläutert werden. Die dringende Empfehlung sei, alte Bebauungspläne möglichst auf neue Bebauungspläne umzustellen.

Die privilegierte Zone sei die Hohenlimburger Innenstadt mit 36 Einzelhandelsbetrieben, die durch das Stadtteilentwicklungskonzept und das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestärkt werden solle.

 

Herr Gerbersmann trägt vor, dass mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen rechtliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen erarbeitet worden seien. Einzelhandelsvorhaben würden im Laufe des Prozesses erarbeitet und beurteilt werden. Der Unternehmerrat könne sich mit dem vorliegenden Konzept auf ein professionelles, gerichtsfestes Gutachten stützen.

 

Herr Schmidt stellt einen Antrag auf 1. Lesung, um die Möglichkeit zu schaffen, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen gründlich durcharbeiten und beurteilen zu können. Seiner Ansicht nach sei die vorgestellte Prognose für kleine, inhabergeführte Einzelhändler als eher schlecht zu bewerten.

Er rege an, das dezentrale Sortiment der Lebensmittelgeschäfte beschränken zu lassen, um kleinere Geschäfte zu schützen.

Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes sei derzeit die Zielrichtung, den inhabergeführten Einzelhandel zu fördern und zu stärken.

 

Herr Arnusch stellt die Frage, ob an den erwähnten Sonderstandorten generell der Bestandsschutz greife, ober ob die Branche bei einer Geschäftsaufgabe nicht weitergeführt werden dürfe.

 

Herr Lehnerdt erklärt, dass eine bereits angesiedelte Branche zunächst Bestandsschutz genieße. Im Falle eines Auszugs könne die gleiche Branche unverzüglich nachfolgen. Allerdings sei diese Vorgehensweise nach jahrelangem Leerstand nicht mehr möglich.

 

Herr Glod bemängelt an der Vorlage auf Seite 3, dass die Untersuchungsergebnisse zur Einwohnerprognose aus dem Jahr 2021 stammen. Er rege an, diese Prognose nochmals zu überarbeiten, da zum Beispiel die aktuelle Zuwanderung seiner Meinung nach großen Einfluss auf das Konzept habe.

 

Herr Lehnerdt führt aus, dass Prognosen aktuell tatsächlich halbjährlich aktualisiert werden könnten. Allerdings sei das Ausmaß von Zu- und Abwanderung in einer Prognose nicht sicher zu belegen, da sie von vielen verschiedenen Faktoren abhänge.

Bundesweit zu beobachten sei der Trend, dass sich kleine, inhabergeführte Geschäfte eher zurückzögen als sich anzusiedeln, verursacht durch Faktoren wie zum Beispiel Corona, Nachfolgeprobleme oder der konkurrierende Online-Handel.

Die nicht immer hochwertigen Randsortimente der Lebensmittelmärkte seien zwar als Konkurrenz zu kleineren Fachgeschäften zu sehen, können jedoch mittlerweile auch schon dem Online-Handel zugeordnet werden. Dies sei ein Trend, der nicht steuerbar sei, eine Innenstadt jedoch nicht wesentlich gefährde.

 

Frau Jacobs merkt an, dass heute nicht endgültig über das vorliegende Konzept beschlossen werden solle. Zunächst würden mit der Vorlage und dem vorliegenden Gutachten die Rahmenbedingungen abgesteckt.

Geplant sei, Anfang Juni eine Fachveranstaltung anzubieten, um gemeinsam mit dem Unternehmerbeirat, Einzelhändlern, Werbegemeinschaften, Discountervertretern und Vertretern von Vollsortimentern eine Diskussion und Erörterung zu ermöglichen.

 

Herr Eisermann lässt über den Vertagungsantrag abstimmen, der einstimmig beschlossen wird.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig vertagt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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