23.02.2023 - 4.4 Parksituation Piepenstockstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reeh erläutert den Inhalt der Berichtsvorlage.
Herr Krippner fragt nach, welche Straßenbreite grundsätzlich benötigt werde.
Zu dem erwähnten Schrammbord stellt er die Frage, was genau mit dem erforderlichen Lichtraumprofil gemeint sei. Außerdem möchte er wissen, ob der Parkraum vor den Häusern 43-47 zusätzlich entstanden oder bereits vorhanden gewesen sei.
Herr Glod findet, dass die Berichtsvorlage für die Anwohnenden unbefriedigend sei. Die umliegenden Straßen der Piepenstockstraße werden zusätzlich von Hoesch-Mitarbeitenden als Parkraum genutzt. Er möchte wissen, ob dort das Anwohnerparken eingerichtet werden könne.
Herr Schmidt ist der Ansicht, dass der Inhalt der Berichtsvorlage nachvollziehbar sei. Dennoch stelle er die Frage, ob das Umkehren der Einbahnstraßenregelung über den Ahmer Weg zur Piepenstockstraße möglich sei, um die Situation zu entzerren. Die Fahrzeugführer könnten dann ihre Fahrzeuge näher an Zäunen und Hecken parken und auf der Straßenseite zur Fahrbahnmitte aussteigen.
Herr Reeh führt zu den Fragen des Herrn Krippner aus, dass die erforderlichen Straßenbreiten gesetzlich vorgegeben seien. Falls diese nicht eingehalten werden, sei für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen möglich. Die Frage zu den generell vorgeschriebenen Straßenbreiten werde die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung beantworten, ebenso die Frage, ob der Parkraum vor den Häusern 43-47 zusätzlich entstanden oder bereits vorhanden gewesen sei.
Ein Schrammbord stelle keinen Fußgängerweg dar, da für einen Fußgängerweg eine Breite von mindestens 1,50 Meter erforderlich sei. Da diese Vorgabe bereits wesentlich unterschritten würde, sei die Inanspruchnahme dieses kleinen Ersatzbürgersteigs nicht sinnvoll.
Zu der Frage des Herrn Glod trägt er vor, dass die Verwaltung zunächst vom Rat der Stadt Hagen beauftragt worden sei, ein stadtweites Parkraummanagementkonzept zu erstellen. Aus diesem Grund könne zeitnah keine Entscheidung für die konkrete Anregung des Herrn Glod getroffen werden.
Herr Glod regt an, die Untersuchung des Anwohnerparkens als Prüfauftrag zu beschließen.
Herr Eisermann ist der Meinung, dass die Berichtsvorlage nicht überzeugend sei. Für die Anwohnenden in der Piepenstockstraße müsse zeitnah eine Lösung herbeigeführt werden.
Herr Gerbersmann erklärt, dass mit dem von Herrn Reeh erwähnten Ratsbeschluss die Priorität zur Prüfung von Rahmenbedingungen für das Anwohnerparken gesetzt worden sei und die Piepenstockstraße bei dieser Prüfung sicherlich nicht vorgezogen werde. Möglich sei die Erstellung eines Straßenquerschnitts durch die Verwaltung, um die Aspekte Parkraum und Einbahnstraßenregelung nochmals zu erörtern. Er gebe jedoch zu bedenken, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge eine geeignete Straßenbreite zur Durchfahrt in einem geeigneten Tempo benötigen. Dabei sei die Richtung der Einbahnstraße unerheblich. Der geforderte Rückbau des Schrammbordes könne für Fußgänger keine Planungsalternative sein.
Herr Schmidt gibt zu bedenken, dass das vorhandene Schrammbord seiner Ansicht nach aufgrund der geringen Breite gar nicht von Fußgängern genutzt werden könne.
Herr Krippner ist ebenso der Ansicht, dass die Benutzung des Schrammbords als Gehweg nicht möglich und deshalb verzichtbar sei. Er rege nochmals an, die Einbahnstraßenregelung umzukehren und mit einer durchgezogenen Linie den vorhandenen Parkstreifen darzustellen. Die Fahrzeuge, die außerhalb dieser durchgezogenen Linie parken, sollten abgeschleppt werden.
Frau Peuler-Kampe stellt die Frage, wie ein Abschleppwagen dort Autos abschleppen solle, wenn die Straßenbreite schon keinen Raum für Rettungswagen zulasse.
Herr Gerbersmann sagt der Bezirksvertretung eine erneute Verwaltungsvorlage mit Darstellung des Straßenquerschnitts und weiteren Details zur weiteren Diskussion zu.
Herr Eisermann ist zufrieden mit der Zusage des Herrn Gerbersmann und sieht einer erneuten Verwaltungsvorlage entgegen.
