23.11.2023 - 7.8 Entwurf einer Broschüre "Denkmalbereiche der St...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schweda erläutert die Vorlage.

 

Herr Romberg merkt an, dass der Denkmalschutz die Eigentümer einenge bzw. einschränke. Wenn ein Gebäude zum Denkmal erhoben werde, seien die Eigentümer an die Auflagen des Denkmalschutzes gebunden.

 

erHerr Müller erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen einem einzelnen Denkmal und einem Denkmalbereich.

 

Frau Schweda antwortet, dass es in einzelnen Bereich auch Gebäude ohne Denkmalschutz geben könne. Wenn es sich um ein Gebäude handele, werde die Fassade geschützt und nicht die „Innereien“.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser möchte wissen, ob Eingänge von denkmalgeschützten Gebäuden verlegt bzw. verändert werden dürfen. Ebenfalls möchte sie wissen, ob Fensterfronten verändert werden dürfen.

 

Frau Schweda antwortet, dass die geplante Broschüre diese Fragen beantworten werde und fügt hinzu, dass alle geänderten Öffnungen eines Gebäudes, die die Fassade verändern, beantragt und mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden müssen. Im inneren Bereich eines Denkmals können Umbaumaßnahmen erfolgen.

 

Herr Goertz möchte für die Broschüre anregen, dass aufgrund des vorhandenen Einzelhandels im Hasper Kreisel auch ein Schwerpunkt für die Fassadenwerbung erfolge. Er geht davon aus, dass die Werbeträger bei einem Satzungsbeschluss eine größere Beeinträchtigung sein würden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen