31.08.2023 - 7.1 Widmung der Straße Betty-Brandt-Weg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Goertz merkt an, dass durch diesen Beschluss die Anlieger auch straßenreinigungsgebührenpflichtig seien.

 

Herr Wisotzki antwortet, dass die Anlieger bisher die Reinigung der Straßen alleine durchführen mussten.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Betty-Brandt-Weg

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Westerbauer, Flur 11, Flurstücke 242, 243, Teil aus 266 und Teil aus 226 (Straße) sowie 250, 237, 256, 234, 254, 263, 258, Teil aus 266 und Teil aus 226 (Fuß- und Radweg).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen, Fuß- und Radwege) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

2

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3935&TOLFDNR=335204&selfaction=print