26.04.2023 - 6.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2023 insgesamt 24.334,00 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an die Kita Cunostraße, 9 „Sorgenfresserchen“ | 170,00 | |
Zuschuss an die Kita „Wehringhauser Stadtmäuse“ für einen Lautsprecher mit Mikrofon | 289,00 | |
Zuschuss an die Kita „Remberg“ für eine Versteckhöhle und ein Spielhaus mit Tüchern | 795,00 | |
Zuschuss an die Kita „Amalie Sieveking“ für Großbausteine „Rakete, Spielfahrzeuge und Weichbodenmatte | 1.900,00 | |
Zuschuss an die Kita Cuno-Villa für ein Netz-Ballbad | 1.524,00 | |
Zuschuss an die Kita „Kinderoase“ für Spielfahrzeuge und Catchbänder | 1.920,00 | |
Zuschuss an die Kita Boeler Str. 39 für einen Musikschrank | 1.500,00 | |
Zuschuss an die Kita Boloh für ein Blumensofa, eine Cacoon Nestschaukel und eine Wassersäule | 1.555,00 | |
Zuschuss an Familienzentrum Stadtmitte, Konkordiastraße, für verschiedene Spielfahrzeuge | 2.131,00 | |
Zuschuss an die Kita Dahmsheide 28 eine Rollen- Rutschbahn, ein Kletterlaufbrett und Boxzylinder | 1.430,00 | |
Zuschuss an die Kita Martin-Luther-Kirche für Kinderstühle und Kindertische | 1.520,00 | |
Zuschuss an den Wirtschaftsbetrieb Hagen für Bordsteinabsenkungen an der Frankfurter Straße / Ecke Elisabethstraße | 4.200,00 | |
Zuschuss an den Hagener Heimatbund e.V. für neue Infoschilder zur Kerckhoff- und Mollhistorie im Ferdinand-David-Park | 400,00 | |
Zuschuss an den Fachbereich Jugend- und Soziales zur Durchführung des „Parking Days“ in Wehringhausen im September 2023 | 5.000,00 |
Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2023 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
