26.04.2023 - 6.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

 

Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.

 

Ohne Diskussionsbedarf lässt Herr Quardt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2023 insgesamt 24.334,00 r die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss an die Kita Cunostraße, 9 „Sorgenfresserchen“

170,00

  1.  

Zuschuss an die Kita „Wehringhauser Stadtmäuse“r einen Lautsprecher mit Mikrofon

289,00

  1.  

Zuschuss an die Kita „Remberg“r eine Versteckhöhle und

ein Spielhaus mit Tüchern

795,00

  1.  

Zuschuss an die Kita „Amalie Sieveking“r Großbausteine

Rakete, Spielfahrzeuge und Weichbodenmatte

1.900,00

  1.  

Zuschuss an die Kita Cuno-Villa für ein Netz-Ballbad

1.524,00

  1.  

Zuschuss an die Kita „Kinderoase“r Spielfahrzeuge und

Catchbänder

1.920,00

  1.  

Zuschuss an die Kita Boeler Str. 39 für einen Musikschrank

1.500,00

  1.  

Zuschuss an die Kita Boloh für ein Blumensofa, eine Cacoon Nestschaukel und eine Wassersäule

1.555,00

  1.  

Zuschuss an Familienzentrum Stadtmitte, Konkordiastraße,

r verschiedene Spielfahrzeuge

2.131,00

  1.  

Zuschuss an die Kita Dahmsheide 28 eine Rollen-

Rutschbahn, ein Kletterlaufbrett und Boxzylinder

1.430,00

  1.  

Zuschuss an die Kita Martin-Luther-Kirche für Kinderstühle

und Kindertische

1.520,00

  1.  

Zuschuss an den Wirtschaftsbetrieb Hagen für Bordsteinabsenkungen an der Frankfurter Straße / Ecke Elisabethstraße

4.200,00

  1.  

Zuschuss an den Hagener Heimatbund e.V. für neue Infoschilder zur Kerckhoff- und Mollhistorie im Ferdinand-David-Park

400,00

  1.  

Zuschuss an den Fachbereich Jugend- und Soziales zur

Durchführung des „Parking Days“ in Wehringhausen im September

2023

5.000,00

 

Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2023 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

1

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1